Mehr Durchblick im Online-Dschungel
Mit dem „New Deal for Consumers“ will die EU im kommenden Jahr das Wettbewerbsrecht reformieren. Es geht vorrangig um unlautere Geschäftspraktiken und mehr Verbraucherschutz.
Mit den „neuen Regeln für Konsumenten“ sollen vier EU-Richtlinien geändert werden. Die meisten Anpassungen beziehen sich auf den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen im Internet und mehr Klarheit für Verbraucher. Transparenter werden damit u.a. Produktrankings, Kundenrezensionen und Preisangaben. Und auch die Informationspflicht wird ausgeweitet. Im Einzelnen:
Betrifft: Online-Händler und Marktplätze
Angabe von Telefonnummer und E-Mail-Adresse ist künftig auch in der Widerrufsbelehrung verpflichtend. Fax kann wegfallen. Bei den Kontaktinformationen anzugeben, wenn vorhanden: Webformulare oder Messenger-Dienste wie WhatsApp- oder Facebook-Nachrichten. Online-Marktplätze müssen deutlich sagen, ob die Händler auf der Plattform als Unternehmer oder Verbraucher agieren.
Betrifft: Bewertungen
Bei Produktbewertungen und Kundenrezensionen (Empfehlungen) oder Likes in sozialen Medien anzugeben: Werden Mechanismen angewendet, die sicherstellen, dass die Bewertungen von echten Kunden stammen? Und: ob wirklich alle Bewertungen oder Empfehlungen aufgeführt werden – auch die negativen. Ebenfalls deutlich werden muss, ob Feedbacks gesponsert oder beeinflusst wurden.
Betrifft: Produktrankings
Es ist künftig offenzulegen, nach welchen Kriterien gefiltert bzw. selektiert wird und wie diese gewichtet sind. Das gilt für Plattformen, Suchmaschinen, Vergleichswebseiten und entsprechende Apps. Der dahinterliegende Algorithmus muss nicht transparent gemacht werden, wohl aber eine allgemeine Beschreibung der Hauptparameter, die das Ranking beeinflussen (direkt neben oder über den Suchergebnissen).
Betrifft: Bezahlung
Fließt Geld, um ein Produkt besser zu platzieren, muss der Anbieter der Suchfunktion darauf hinweisen. Werbeanzeigen in Suchergebnissen (in der Regel solche, die vor den „echten“ Treffern angezeigt werden), sind zu kennzeichnen.
Betrifft: Produktpreise
Werden diese durch automatisierte Entscheidungsfindung personalisiert, ist darauf hinzuweisen. Etwa dann, wenn sich der Preis erhöht, weil man die Website mehrmals aufruft. Bei Rabattaktionen ist der niedrigste vorherige Preis anzugeben, der innerhalb der letzten 30 Tage vor Preisherabsetzung bestand. Verboten: Online-Ticket-Verkäufe über programmierte „Ticket-Bots“, mit denen Maximalabnahmebeschränkungen umgangen werden sollen.
Gültigkeit
Diese (und andere Regeln) müssen noch von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Gelten soll der „New Deal for Consumers“ ab Mai 2022. Bei Verstößen, unlauteren Wettbewerbshandlungen und Verbraucherbenachteiligungen sind auch höhere Bußgelder vorgesehen.
Fazit: Stellen Sie sich auf die Änderungen frühzeitig ein. Machen Sie sich insbesondere schon über die ausgeweiteten Regelungen zu Fernabsatzverträgen, personenbezogenen Daten, Widerrufsrecht und konkreten Rechtsfolgen schlau. Fragen Sie Ihre IHK.