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Schwarz-rote Regierung: Planungen im Arbeitsrecht

Mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit geplant

©Bernd von Jutrczenka/picture alliance
Im neuen Koalitionsvertrag planen die Parteien CDU/CSU und SPD eine Reihe von Änderungen im Arbeitsrecht und Bürokratieabbau. Einige der wichtigen Änderungen stellt der FUCHSBRIEF vor. Ob sie wirklich umsetzbar sind, wird erst die praktische Arbeit der Regierung zeigen.

Die schwarz-rote Regierung plant wichtige Änderungen im Arbeitsrecht und Bürokratieabbau. Arbeitszeit: Zukünftig wird es anstelle einer täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit geben. Dies soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern.

Mehrarbeit über 34 Stunden soll steuerfrei sein, um Anreize zu schaffen. Die Erhöhung der Arbeitsstunden und die Förderung von Teilzeitbeschäftigten sind zentrale Hebel. Prämien für erweiterte Arbeitszeiten werden steuerlich begünstigt.

Vertrauensarbeitszeit bleibt ohne Erfassung möglich

Zeiterfassung: Vertrauensarbeitszeit soll ohne Erfassung bestehen bleiben. Die Regelung wird unbürokratisch und mit Übergangsregeln für kleine Betriebe umgesetzt.

KI: Die Digitalisierung und KI erfordern passende Rahmenbedingungen. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sollen sich weiterentwickeln, konkrete Details fehlen.

Mehr Online im Betrieb möglich

Online-Betriebsversammlungen: Online-Formate sollen gleichwertig zu Präsenzformaten werden. Gewerkschaften erhalten einen digitalen Zugang, der den analogen Rechten entspricht.

Mindestlohn: Der Mindestlohn von 15 Euro bleibt strittig. Die Mindestlohnkommission orientiert sich an Tarifentwicklungen und dem Bruttomedianlohn. Das Ziel ist eine höhere Tarifbindung und ein Tariftreuegesetz.

Sofortprogramm für den Bürokratieabbau

Bürokratierückbau: Ein nationales Sofortprogramm soll Bürokratie abbauen. Geplante Maßnahmen umfassen die Abschaffung von Betriebsbeauftragten und die Reduzierung von Dokumentationsaufwand. Die Bonpflicht wird für Geschäfte über 100.000 Euro Umsatz abgeschafft.

Weitere Erleichterungen betreffen Entsendemeldungen und das Statusfeststellungsverfahren. Mindestens 20 % der Verwaltungsvorschriften sollen verschwinden.

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