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Anforderungen an das Tätigkeitsmerkmal "Spezialkenntnisse"

Mehr Kompetenzen sind für höheres Entgelt zu belegen

Nicht jeder kann so schön kicken wie Ronaldo und dafür jährlich knapp 90 Millionen aufs Konto legen. Generell gilt: Wer mehr Geld verdienen will, so das Bundesarbeitsgericht (BAG), muss nachweisen, dass er Spezialkenntnisse hat, die über eine normale Berufsausbildung hinausgehen.

Eine bessere Bezahlung kann ein Mitarbeiter nur dann verlangen, wenn er darlegen kann, dass für seine Tätigkeit Spezialkenntnisse erforderlich sind. Dies muss auch schlüssig zu beweisen sein. Zwingend notwendig ist dafür ein genauer Vergleich zwischen Grund- und Spezialkenntnissen.

Die entsprechende Eingruppierungsfeststellungsklage eines KfZ-Mechanikers ging bis zum Bundesarbeitsgericht (BAG) nach Erfurt. Er verlangte ein höheres Entgelt, weil von ihm Spezialkenntnisse verlangt würden. Doch er verlor die Klage.

Mehr als eine Berufsausbildung

Die Richter: In jedem Fall müssen höher bewertete Spezialkenntnisse deutlich über die Grundkenntnisse hinausgehen, die im Rahmen einer Berufsausbildung erworben werden. Die Tätigkeitsbeschreibungen können sich auf die erforderliche Breite und Tiefe des Wissens, auf besondere Arbeitsmittel oder Aufgaben beziehen. Allein die Tatsache, dass ein gelernter Kfz-Mechaniker als Betriebsschlossers eingesetzt ist, belegen noch keine besondere Qualifikation.

Fazit: Gelingt dem Arbeitnehmer der Nachweis einer höherwertigen Tätigkeit nicht, hat er auch keinen Anspruch auf eine bessere Eingruppierung und damit höhere Bezahlung.

Urteil: BAG vom 16.10.2019, Az.: 4 AZR 76/19

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