Mehr Sicherheit in den USA
Prozessrisiken in den USA sinken. Zumindest muss der Tatvorwurf mit einer Handlung zusammenhängen, die in den USA begangen wurde.
Das Risiko für Unternehmen, in den USA in einen Prozess gezwungen zu werden, sinkt. Der US Supreme Court hat die Anforderungen an Menschenrechtsklagen gegen ausländische Unternehmen in den Staaten deutlich verschärft. Es reicht nicht aus, eine Betriebsstätte in den USA zu unterhalten, um sie dort vor den Kadi zu ziehen. Der Tatvorwurf selbst muss mit einer Handlung zusammenhängen, die von Ihrem Unternehmen oder einem Unternehmensteil in den USA begangen wurde. Deshalb muss sich Daimler beispielsweise auch nicht für vermeintliche Menschenrechtsverletzungen in Argentinien in den USA verantworten. Dennoch bleibt die unternehmerische Tätigkeit in den USA juristisch nicht ungefährlich. Denn amerikanische Anwälte sind geübt darin, entsprechende Zusammenhänge zu konstruieren. Die möglichen Schadenersatzforderungen sind einfach zu verlockend.
Fazit: Ein Stück mehr Rechtssicherheit, das Sie vor Klagen – zumindest in Sachen Menschenrechtsverletzungen (Arbeitsschutz etc.) schützt.