Mehr Transparenz
Internetnutzer können künftig die versprochene Leistungsfähigkeit ihres Internetanbieters überprüfen und einklagen.
Internetnutzer können künftig die versprochene Leistungsfähigkeit ihres Internetanbieters überprüfen und einklagen. Die Bundesnetzagentur hat letzte Woche den Entwurf einer entsprechenden Rechtsverordnung „zur Verbesserung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt“ veröffentlicht. Es besteht kaum ein Zweifel, dass diese rechtskräftig wird. Denn sie entspricht den Forderungen der Großen Koalition und der Linie der digitalen Agenda der Bundesregierung. Die Anbieter müssen künftig Informationen über die tatsächlich gewährleisteten Übertragungsraten liefern. Sie werden voraussichtlich in der Monatsrechnung einen Durchschnittswert des genutzten Traffics angeben müssen. Diese Werte unterscheiden sich manchmal von den zugesagten Datenraten um bis zu 50%. Daraufhin haben die Kunden das Recht, Regress-Forderungen zu stellen und den Vertrag an die gelieferte und nicht nur an die zugesagte Leistung anzupassen. Darüber hinaus will der Gesetzgeber eine freie Router-Wahl garantieren. Muss der Kunde heute im Störfall den vom Anbieter mitgelieferten Router einsetzen, müsste der Anbieter künftig auch bei „fremden“ Geräten Internetstörungen beheben können. Durch eine unabhängige Auswahl des Routers sowie seine Kontrolle, Wartung und Sicherheitsvorkehrungen, z.B. einer Router-Firewall, können Unternehmen das Sicherheitsniveau ihres Internetzugangs erheblich verbessern.
Fazit: Kommt das Gesetz, haben Sie die Chance, ein qualitativ besseres Internet zu erhalten bzw. nur für die erhaltene Dienstleistung zu bezahlen. Auch die Sicherheit Ihres Routers können Sie erhöhen.