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Urteil: Firmenwagen ersetzt nicht den Mindestlohn

Mindestlohn ist eine Geldschuld

(c) m.schuckart/Fotolia
Können Firmen die Zahlung des Mindestlohns umgehen, wenn sie stattdessen einen Firmenwagen als Naturalersatz ihren Teilzeitbeschäftigten anbieten? Darüber musste das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entscheiden.

Unternehmen können die Zahlung des Mindestlohns nicht mit der Gewährung eines Dienstwagens umgehen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Demnach wird der Anspruch auf den Mindestlohn nicht durch die Überlassung eines Firmenwagens erfüllt. Das hat das BSG gleich in zwei Verfahren entschieden. In beiden Fällen zahlte der Arbeitgeber den teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern keinen Lohn. Stattdessen erhielten sie einen Firmenwagen.

Dienstwagen ersetzt den Mindestlohn nicht

Auslöser für den Rechtsstreit war die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Die stieß sich an der Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitgeber hatte die Beiträge zwar an die Sozialversicherung entrichtet. Basis war der geldwerte Vorteil für die Dienstwagennutzung. Das hat die DRV so aber nicht akzeptiert. Nach einer Betrie­b­sprü­fung forderte die DRV 4.337 Euro Beiträge.

Die Richter gaben der DRV recht. Ein Firmenwagen ist eine zusätzliche Vergütung. Der Arbeitgeber muss nun die Sozialabgaben auf den Mindestlohn entrichten. 

Fazit: Ein Firmenwagen ersetzt nicht die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohnes. Wer so vorgeht, riskiert Nachzahlungen.


Urteile: BSG vom 13.11.2025, Az.: B 12 BA 8/24 R und Az.: B 12 BA 6/23 R

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