Mindesturlaub ist unantastbar
Bei einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht dürfen die Firma und der Mitarbeiter so gut wie alles vereinbaren. Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub gehört allerdings nicht dazu, wie jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied. Da half es dem Unternehmen auch nicht, dass der Betriebsleiter dem Vergleich ausdrücklich zustimmte.
Der gesetzliche Mindesturlaub ist unantastbar - auch in einem gerichtlichen Vergleich. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können nicht vereinbaren, dass