Minijobber kann Fachfirma nicht ersetzen
Die Beauftragung eines Mini-Jobbers entspricht nicht den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. So lautet die Auffassung des Landgerichts (LG) Frankfurt am Main. Laut LG seien an jeden Minijob vielfältige sozial- und arbeitsrechtliche Folgen geknüpft. Die Wohnungseigentümer hätten sich hierüber vorher informierten müssen, was nicht passierte.
Fazit:
Der Beschluss, Mini-Jobber mit der Durchführung des Winterdienstes zu beauftragen, widerspricht dem Maßstab einer ordnungsgemäßen Hausverwaltung.
Urteil:
LG Frankfurt vom 15.3.2018, Az.: 2-13 S 184/16)