Mit Geschäftsbezeichnung
Gewerbetreibende kommen um einen Eintrag in den „Gelben Seiten“ nicht herum.
Der bloße Name reicht nicht: Wer ein Gewerbe betreibt oder als Freiberufler tätig ist, muss kostenlos im Teilnehmerverzeichnis der Telekom „Das Telefonbuch“ und seiner Internetausgabe „www.dastelefonbuch.de“ auch mit seiner Geschäftsbezeichnung eingetragen werden. Das entschied der BGH (Urteile vom 17.4.2014, Az. III ZR 87/13, III ZR 182/13 und III ZR 201/13).