Muss die Versicherung für die Betriebsschließungen zahlen?
In Großbritannien haben die Rechtsanwälte gerade wieder Hochbetrieb. Gegen verschiedene Versicherer laufen Sammelklagen. Es geht darum, wer die Zeche für die wochenlangen Betriebsschließungen zahlt. Dies ungeachtet des Vorgehens des britischen Regulators. Die Financial Conduct Authority (FCA) strebt von sich aus eine grundsätzliche gerichtliche Klärung der Ansprüche aus Betriebsunterbrechungs-Versicherungsverträgen an.
Im Mittelpunkt der Sammelklage-Vorbereitungen steht dabei der Versicherer Hiscox. Gegen ihn sind zwei Sammelklagen eingeleitet worden. Hinter der ersten Sammelklage steht die Night Time Industries Association (NTIA), eine Organiation, die Gasthöfe (Pubs), Bars und Nachtclubs repräsentiert. Hinter der zweiten Klage seht die Hiscox Action Group. Sie vertritt Unternehmen aus den verschiedensten Wirtschaftszweigen. Inzwischen gibt es Gespräche über ein Zusammengehen der beiden Gruppen in der Sammelklage.
Mind. 50 Mio. Pfund Entschädigung verlangt
Ziel sind Entschädigungszahlungen in der Größenordnung von mehr als 50 Mio. Pfund (ca. 57 Mio. Euro). Bislang hat Hiscox den meisten Coronavirus-geschädigten Unternehmen, die sich mit Ansprüchen meldeten, mitgeteilt, dass ihre Verträge nicht den Fall einer Epidemie abdeckten.
Die Hiscox Action Group vertritt rund 300 Geschädigte. Sie wird juristisch von einer hochrangigen Londoner Anwaltskanzlei, Mishcon de Reya, beraten. Scharf kritisiert wird, das Hiscox in sehr allgemein gehaltenen Erklärungen immer nur darauf verweise, dass die allermeisten kleineren Unternehmen nicht gegen eine solche Infektionskrankheitswelle versichert seien. Für größere Versicherte rechnet Hiscox damit, zwischen 120 und 140 Mio. Pfund (137 Mio bis 160 Mio. Euro) für die Schäden auszahlen zu müssen.