Nächtlicher Sturz auf der Kellertreppe kann ein Arbeitsunfall sein
Wenn ein Arbeitnehmer zu Hause arbeitet, ist der Sturz auf der Treppe ein Arbeitsunfall. Auch wenn das nachts auf dem Weg in den Keller passiert. So hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden (Urteil vom 27.11.2018, Az.: B 2U 8/17 R). Es wies damit die abwehrenden Einwände der zuständigen Berufsgenossenschaft zurück.Damit hat jetzt ein Versicherungsmakler aus Rheinland-Pfalz Anspruch darauf, dass sein Missgeschick wie ein Arbeitsunfall bewertet wird.
Die Berufsgenossenschaft hatte zunächst eine Kostenübernahme abgelehnt. Der Unfall passierte, als der Makler ein Softwareupdate auf den Firmenserver aufspielte. Der Server steht im Keller, sein Büro befindet sich im ersten Stock. Die Richter in Kassel betonten, dass der Unfallschutz nicht schon deshalb entfällt, „weil die Treppe nicht überwiegend dienstlichen Zwecken dient". Das Landessozialgericht (LSG) in Mainz muss jetzt noch feststellen, ob die Angaben des Versicherungsmaklers sich beweisen lassen.
Fazit:
Ein Treppensturz bei der Arbeit im Homeoffice ist ein Arbeitsunfall.