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Pharma-Unternehmen erwirkt einstweilige Verfügung

Negative Google-Bewertung löschen geht

Für Unternehmen und Selbständige sind negative und rechtswidrige Google-Bewertungen eine echte Herausforderung. Oft bleiben Kontaktversuche mit der Hamburger Deutschland-Zentrale des Tech-Giganten erfolglos. Selbst rechtswidrige Urteile verschwinden nur zögerlich. Umso wichtiger, dass jetzt Gerichte in Deutschland nicht mehr bereit sind, das ‚Tote-Mann-Spiel‘ von Google einfach so hinzunehmen.

Wenn Google zu langsam auf Löschanträge reagiert, können Sie eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen erwirken. Zuletzt kam das Landgericht (LG) Köln einem Unternehmen wegen eine Löschantrags zu einer falschen oder rechtswidrigen Online-Bewertung zu Hilfe. Das LG droht dem amerikanischen Tech-Unternehmen mit einem Ordnungsgeld von 250.000 Euro, wenn die falsche Bewertung weiterhin öffentlich bleibt.

Google – Marktanteil bei Suchmaschinen über 90% in Deutschland – bietet zwar eine recht simple Möglichkeit an, sich über solche falschen Bewertungen zu beschweren. 

Nur ungern wird gelöscht

Dies hilft aber nur begrenzt, weil Google sehr lange braucht, um zu reagieren und sogar rechtswidrige Bewertungen zu löschen. Der Ruf von Unternehmen leidet in der Zwischenzeit. Das LG hat in seiner Eil-Entscheidung klargestellt, dass Google sich ‚zeitnah‘, auch in Pandemie-Zeiten, um Löschanfragen kümmern muss. 

Es sieht einen Zeitraum von knapp über zwei Wochen bei einem Pharma-Unternehmen für zu lang an. Auf rechtswirksame Löschanträge (Abmahnungen) gegen Bewertungen müssen die Plattformen innerhalb weniger Tage reagieren und ein Prüfverfahren einleiten.

Fazit: Sind Unternehmen von falschen Bewertungen, egal ob bei Google, Amazon oder anderen Plattformen, betroffen, sollten sie sofort und entschieden dagegen vorgehen, um so ihren Ruf und das Ansehen zu schützen.

Urteil: LG Köln vom 18.8.2020, Az.: 28 O 279/20

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