Neu heißt wirklich neu: Gericht setzt Firmen klare Grenzen
Das Landgericht München I hat mit einem Urteil die Verbraucher gestärkt: Bei der Neulieferung eines zurückgegebenen defekten Smartphones oder Tablets muss es der Verkäufer durch ein neues Gerät ersetzen.
Wer ein neues Smartphone oder Tablet kauft und kurz darauf einen Mangel feststellt, darf bei einer Neulieferung ein fabrikneues Gerät erwarten.