Neue Definition durch das EU-Gericht
Der Spielzeughersteller Lego hat einen Gerichtserfolg errungen, der günstigeren Alternativanbietern das Geschäft erschweren dürfte - und das wegweisenden Charakter hat. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat entschieden, dass das Design der Lego-Bausteine schutzwürdig ist. Damit kassiert das Gericht eine Entscheidung des Amts der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO). Das hatte den Schutz durch Geschmacksmuster bei den Bausteinen nicht gewährt.
Im kern ging es darum, ob das Aussehen von Legosteinen vor allem technischer Natur ist oder besonderen Designer-Ansprüchen genügt. Die Ansage des EuG: Das Aussehen seines Klemmbausteins ist Teil der Traditionsmarke - und somit schutzwürdig. Für das Unternehmen Lego ist das ein Riesenerfolg. Das EUIPO muss den Fall Lego noch einmal neu aufrollen.
Fazit: Das Design eines Produkts kann ein schützenswertes geistiges Eigentum einer Firma sein. Das Urteil dürfte auf andere Unternehmen übertragbar sein, die ihre Produkte künftig besser von Wettbewerbern abgrenzen können.
Urteil: EuG Luxemburg vom 24.3.2021, Az.: T-515/19