Neuwahl aller Betriebsratsmitglieder nötig
Ändert sich die Anzahl der freizustellenden Mitglieder im Betriebsrat, müssen alle freigestellten Betriebsratsmitglieder neu gewählt werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht. Dies erfolgt nach dem Prinzip der Verhältniswahl, um auch konkurrierenden Gruppen im Betriebsrat eine faire Chance zu geben.
Ändert sich im Laufe der Amtszeit die Anzahl der freizustellenden Mitglieder in einem Betriebsrat, sind alle freigestellten Betriebsratsmitglieder neu zu wählen, so die Entscheidung des LAG Niedersachsen.