Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
5327
Bezeichnung Manufaktur hat Bedingungen

Nicht jeder Betrieb darf sich Manufaktur nennen

Manufaktur: Hier ist Handarbeit zwingend © Foto Feirlight auf elgato elements
Der Trend geht zur „Manufaktur“. Da wird der Bäcker zur „Brotmanufaktur“, der Friseurladen zur „Haarmanufaktur“, die Fahrradwerkstatt zur „Fahrradmanufaktur“ und der Bierbrauer zur „Biermanufaktur“. Aber darf sich jeder, der es will, mit diesem Namen schmücken? Nein sagte jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.

Seien Sie vorsichtig bei der Verwendung des Begriffes Manufaktur. Das klingt zwar schön nostalgisch. Und scheint auch noch einen Preisaufschlag auf die Ware zu rechtfertigen (ist ja alles von Hand gemacht). Aber: Wo Manufaktur draufsteht, muss auch Handarbeit drin sein, entschied jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. Nur wenn Produkte überwiegend in Handarbeit gefertigt sind und eine lange Tradition besteht, darf ein Betrieb den Begriff „Manufaktur“ nutzen. So die Entscheidung der Gerichts. Ansonsten liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung vor. 

Mit dem Begriff „Manufaktur“ verbinde sich Geschäftsverkehr im Gegensatz zur industriell gefertigten Produkten eine Herstellungsstätte mit langer Tradition und Handfertigung in hoher Qualität, argumentiert das OLG. Die Firmierung als „Manufaktur“ sei deshalb irreführend, wenn nicht überwiegend in Handarbeit gefertigt werde. 

Kunden verbinden mit Manufaktur keine Fabrik

Im konkreten Fall stritten zwei konkurrierende Unternehmen, die nostalgische Blechschilder vertreiben. Die Klägerin verlangte, es zu unterlassen, sich auf eine mehr als 100-jährigen Tradition in der Herstellung von Blechschildern als „Manufaktur GmbH“ zu berufen. Die Richter entschieden, dass die Klägerin gemäß §§ 8 Abs. 1, 3, 5 Abs. 1 S. 1 und 2 Nr. 3 c Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) berechtigt ist, die  eine entsprechende Unterlassung zu verlangen. Die Firmierung sei im Hinblick auf das Wort „Manufaktur“ irreführend. 

Die beklagte Manufaktur vertrat dagegen den Standpunkt, dies sei nicht erforderlich, weil der Begriff inzwischen als Synonym für Unternehmen oder Fabrik verwendet werde. Dem widersprach das OLG: Es sei nicht davon auszugehen, dass der Begriff "Manufaktur" von der überwiegenden Mehrheit mit den Begriffen "Fabrik" oder "Unternehmen" gleichgesetzt werde.

Fazit: Die Nutzung der Firmierung "Manufaktur" setzt eine lange Tradition und Handarbeit voraus.

Urteil: OLG Frankfurt a.M. vom 29.06.2021, Az.: 6 U 46/20

Hier: FUCHSBRIEFE abonnieren

Meist gelesene Artikel
  • Deutschland debattiert über Faulheit

Weniger arbeiten, trotzdem kassieren?

FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber
Kanzler Friedrich Merz (CDU) hat zusammen mit dem arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW) eine Arbeitszeitdebatte angestoßen, die Wellen schlägt. "Ich arbeite um zu leben, nicht umgekehrt", haben viele Menschen in Deutschland als Lebenseinstellung gewählt. Das ist völlig in Ordnung. Aber nicht auf Kosten des Sozialstaats. Und genau da liegt das eigentliche Problem, meint FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber
  • Fuchs plus
  • Ranking Stiftungsvermögen 2025

Zwei Banken an der Spitze – starke Konkurrenz folgt

Thumb. Erstellt von Redaktion Fuchsbriefe, Bildquelle: Dall*e
Zehn Banken haben sich im Wettbewerb um das beste Stiftungsangebot 2025 der Endauswahl gestellt. Bewertet wurden unter anderem Anlagevorschläge, Transparenz, Service und Investmentkompetenz. Zwei Institute stechen besonders hervor, doch auch die Verfolger zeigen solide Leistungen. Eine differenzierte Analyse zeigt, worauf Anleger achten sollten.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2025 - Wie wir werten

Stiftung Denkmalpflege Hamburg sucht Partner für 12 Millionen Euro: So läuft das Auswahlverfahren

Thumb. Erstellt von Redaktion Fuchsbriefe, Bildquelle: Dall*e
Unser Bewertungssystem besteht aus fünf Kategorien. 1. Im Zentrum steht der eigentliche Anlagevorschlag als Kern des Angebots. Er gibt den Ausschlag, ob sich ein Kandidat für die Endauswahl qualifiziert. 2. Die Investmentkompetenz eines Anbieters. 3. Die Transparenz, gemessen an der Beantwortung eines redaktionellen Fragebogens. 4. Das Angebot an Stiftungsservices und 5. Der Beauty Contest, die mündliche Prüfung zur Endauswahl durch die Fachjury und Vertreter der Stiftung.
Neueste Artikel
  • Fondsmanager und Private-Banking-Depots im Wochentest: Wer gewinnt, wer verliert?

Projekt 7 in KW 24 – ICFB siegt, FiNet verliert

Illustriert mit ChatGPT und CANVA
In der KW 24 zeigt sich das Private-Banking-Depot-Projekt der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz mit klaren Ausschlägen: Während die ICFB GmbH mit einem sauberen Wochengewinn überzeugt, verliert FiNet Asset Management deutlich. Beim Risiko glänzt das Bankhaus Carl Spängler mit einer spürbaren Verbesserung des Drawdowns.
  • Fondsmanager und Private-Banking-Depots im Wochentest: Wer gewinnt, wer verliert?

Projekt 8 in KW 24 – Triodos überzeugt, Commerzbank verliert

Illustriert mit ChatGPT und CANVA
Im Fondsprojekt der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz zeigen sich in Kalenderwoche 24 klare Bewegungen: Die Triodos Bank setzt sich mit dem höchsten Wochenzuwachs an die Spitze, während die Commerzbank deutliche Verluste hinnehmen muss. Auch beim Risiko gab es Bewegung – mit der BW-Bank als positivem Ausreißer.
  • Fondsmanager und Private-Banking-Depots im Wochentest: Wer gewinnt, wer verliert?

Wochenbericht für Kalenderwoche 24: Projekt 5 – Hypo Vorarlberg glänzt, Plutos strauchelt

Illustriert mit ChatGPT und CANVA
Während die Hypo Vorarlberg Bank AG in Kalenderwoche 24 einen deutlichen Vermögenszuwachs erzielt, muss die Volksbank Vorarlberg Federn lassen. Auch beim Risiko zeigt sich Bewegung: Dr. Kohlhase reduziert den Drawdown merklich, Plutos verzeichnet dagegen ein kräftiges Plus beim Risiko. Ein Blick auf die Entwicklung im Projekt 5 der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz.
Zum Seitenanfang