Nicht jeder Betrieb darf sich Manufaktur nennen
Seien Sie vorsichtig bei der Verwendung des Begriffes Manufaktur. Das klingt zwar schön nostalgisch. Und scheint auch noch einen Preisaufschlag auf die Ware zu rechtfertigen (ist ja alles von Hand gemacht). Aber: Wo Manufaktur draufsteht, muss auch Handarbeit drin sein, entschied jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. Nur wenn Produkte überwiegend in Handarbeit gefertigt sind und eine lange Tradition besteht, darf ein Betrieb den Begriff „Manufaktur“ nutzen. So die Entscheidung der Gerichts. Ansonsten liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung vor.
Mit dem Begriff „Manufaktur“ verbinde sich Geschäftsverkehr im Gegensatz zur industriell gefertigten Produkten eine Herstellungsstätte mit langer Tradition und Handfertigung in hoher Qualität, argumentiert das OLG. Die Firmierung als „Manufaktur“ sei deshalb irreführend, wenn nicht überwiegend in Handarbeit gefertigt werde.
Kunden verbinden mit Manufaktur keine Fabrik
Im konkreten Fall stritten zwei konkurrierende Unternehmen, die nostalgische Blechschilder vertreiben. Die Klägerin verlangte, es zu unterlassen, sich auf eine mehr als 100-jährigen Tradition in der Herstellung von Blechschildern als „Manufaktur GmbH“ zu berufen. Die Richter entschieden, dass die Klägerin gemäß §§ 8 Abs. 1, 3, 5 Abs. 1 S. 1 und 2 Nr. 3 c Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) berechtigt ist, die eine entsprechende Unterlassung zu verlangen. Die Firmierung sei im Hinblick auf das Wort „Manufaktur“ irreführend.
Die beklagte Manufaktur vertrat dagegen den Standpunkt, dies sei nicht erforderlich, weil der Begriff inzwischen als Synonym für Unternehmen oder Fabrik verwendet werde. Dem widersprach das OLG: Es sei nicht davon auszugehen, dass der Begriff "Manufaktur" von der überwiegenden Mehrheit mit den Begriffen "Fabrik" oder "Unternehmen" gleichgesetzt werde.
Fazit: Die Nutzung der Firmierung "Manufaktur" setzt eine lange Tradition und Handarbeit voraus.
Urteil: OLG Frankfurt a.M. vom 29.06.2021, Az.: 6 U 46/20