Norm schützt vor Haftung
Normgerecht hergestellte Produkte schützen den Verkäufer. Deshalb hat auch ein Moped-Fahrer keinen Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer eines Helms, wenn der bei einem Verkehrsunfall zerbricht und schwere Verletzungen entstehen. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden (Urteil vom 14.12.2015, Az. 1 U 8/13). Schmerzensgeld steht dem Verunglückten ebenfalls nicht zu. Der Helm entsprach den Anforderungen der ECE-Norm 22.05.