Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1253
Bei der Abrechnung der Betriebskosten

Nur die Wohnfläche zählt

Die tatsächlich genutzte Mietfläche wird der Miete in Rechnung gestellt. Die früher mögliche vertragliche Festlegung hat der Bundesgerichtshof dagegen außer Kraft gesetzt.

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zur Verteilung der Betriebskosten nach Wohnfläche geändert. Abweichend von der früheren Rechtsprechung muss hierfür nun auf die tatsächliche und nicht auf die zwischen den Parteien vertraglich festgehaltene Wohnfläche abgestellt werden. Urteil vom 30. 5. 2018, Az. VIII ZR 220/17)

Im zugrundeliegenden Fall legte die Vermieterin für die Heizkostenabrechnungen die tatsächliche Wohnfläche zugrunde. Die Mieter waren hingegen der Ansicht, dass nur die geringere vereinbarte Wohnfläche anzusetzen wäre, so dass den Mietern ein Guthaben zustehe. Den daraufhin einbehaltenen Betrag verlangte die Vermieterin nun klageweise.

BGH wählt die tatsächliche Wohnfläche

Der BGH verurteilte die Mieter zur Zahlung des einbehaltenen Betrages. Für die Abrechnung der Heizkosten konnte die Vermieterin in der Tat die tatsächliche Wohnfläche ansetzen. Die vertraglich vereinbarte Wohnfläche ist hierfür nicht maßgeblich. Soweit der BGH früher Abweichungen bis zu 10 % von der vereinbarten zur tatsächlichen Wohnfläche auch im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung als unbeachtlich angesehen hatte (vgl. Urteil des BGH vom 31. Oktober 2007, Az.: VIII ZR 261/06), hält er daran nicht mehr fest.

Fazit:

Da der BGH bereits im Jahre 2015 seine Rechtsprechung bezüglich der maßgeblichen Fläche für eine Mieterhöhung geändert hat, war der hier erfolgte Schritt nur konsequent. Vereinbarungen über die Wohnfläche helfen in diesem Punkt fortan nicht mehr.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Chart der Woche vom 25.04.24

Volkswagen an Dreifach-Unterstützung

Volkswagen © Sina Schuldt / dpa / picture alliance
Fundamental ist die Aktie von VW aussichtsreich. Nun kommt auch ein charttechnisch interessantes Kaufsignal dazu. Wer jetzt an der Dreifach-Unterstützung kauft, hat gute Chancen auf einen zügigen Kursgewinn.
  • Fuchs trifft Pferdchen, Der Geldtipp-Podcast, Teil 38

Geldtipp – Pferdchen trifft Fuchs: Warum die Aktienrente zum Gamechanger werden könnte

Geldtipp-Podcast. ©SpringerNature
Die gesetzliche Rentenversicherung wird wieder mal reformiert. Das Umlagesystem soll durch eine Aktienrente stabilisiert werden. Pferdchen und Fuchs diskutieren in der 38. Folge des Geldtipp-Podcasts, welche Folgen die Aktienrente für das Rentensystem, aber auch für den Kapitalmarkt hat.
  • Fuchs plus
  • Im Fokus: Rendite vom anderen Ende der Welt

Aktien aus Neuseeland

Neuseeland © WaitforLight / stock.adobe.com
Neuseeland liegt am anderen Ende der Welt - und darum selten in den Depots deutscher Anleger. Dabei bieten die Aktien aus dem vielseitigen Land durchaus attraktive Renditen. Nun kommen auch noch Chancen auf Währungsgewinne dazu. FUCHS-Kapital stellt Ihnen aussichtsreiche Aktien mit doppeltem Rendite-Hebel vor.
Zum Seitenanfang