Online-Händler im Visier der Abmahn-Profis
Online-Händler stehen wegen Verstößen gegen die Produktsicherheitsverordnung im Visier von Abmahn-Profis. Auch B2B-Unternehmen sind betroffen, wenn ihre Produkte von Verbrauchern genutzt werden können. Besonders Herstellerangaben auf Angebotsseiten sind im Fokus. FUCHSBRIEFE geben Orientierung, was Händler jetzt beachten müssen.
Seit dem 13.12.2024 gilt die neue Produktsicherheitsverordnung. Nun flattern ersten Online-Händlern Abmahnungen ins Haus. Wir raten, die Informationspflichten ernst zu nehmen, sonst wird es teuer.