Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
1963
Produktsicherheitsverordnung sorgt für Unruhe

Online-Händler im Visier der Abmahn-Profis

Online-Händler stehen wegen Verstößen gegen die Produktsicherheitsverordnung im Visier von Abmahn-Profis. Auch B2B-Unternehmen sind betroffen, wenn ihre Produkte von Verbrauchern genutzt werden können. Besonders Herstellerangaben auf Angebotsseiten sind im Fokus. FUCHSBRIEFE geben Orientierung, was Händler jetzt beachten müssen.

Ersten Online-Händlern flattern Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Produktsicherheitsverordnung ins Haus. Die gilt seit dem 13.12.2024. Die Verordnung gilt für Produkte, für die keine weiteren spezifischen Bestimmungen über die Sicherheit existieren (wie die CE-Richtlinien). 

Abmahn-Profis suchen nach Verstößen

Auch Unternehmen, die nur im B2B-Bereich agieren, können von der Verordnung betroffen sein, wenn ihre Produkte von Verbrauchern verwendet werden können. Ausnahmen gelten nur für Human- und Tierarzneimittel, Lebens- und Futtermittel, lebende Pflanzen und Tiere, tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte, Pflanzenschutzmittel, Beförderungsmittel und Luftfahrzeuge, Antiquitäten.

Im Fokus der „Abmahn-Profis“ stehen z. B. Herstellerangaben. Die müssen auf jeder Angebotsseite eines Online-Shops vorhanden sein. Der Händlerbund (Leipzig) verweist auf den Verband Sozialer Wettbewerb (Berlin), der einen Händler abgemahnt hat, weil der Kosmetikprodukte auf Ebay ohne Angabe der Hersteller der Produkte verkauft hat. Auch wenn der Hersteller im Ausland sitzt (in dem Fall in Korea), müssen Name, Postanschrift und E-Mail des Herstellers angegeben werden. Außerhalb der EU ist zudem eine in der EU niedergelassene verantwortliche Person anzugeben. 

Fazit: Händler sollten prüfen, ob sie Produkte vertreiben, für die die Produktsicherheitsverordnung gilt. Kümmern Sie sich zeitnah um die nötigen Angaben, um Abmahnungen zu vermeiden. Die können schnell vierstellige Euro-Beträge ausmachen. 

Hinweis: Mehr Informationen finden Sie bei der IHK oder beim Händlerbund, z. B. unter https://www.haendlerbund.de/de/suchergebnisse?term=Produktsicherheitsverordnung

Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Wochenbericht zu Projekt IX in KW 29: Vermögensverwalter im Belastungstest

BTV, Berliner Sparkasse, Deka und LLB vor der Benchmark

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Das Benchmarkdepot setzt auch in Projekt 9 (Stiftungsportfolio) hohe Maßstäbe. Dennoch gelingt vier Vermögensverwaltern der Sprung über die Referenzmarke. Während die Bank für Tirol und Vorarlberg das Feld beim Vermögensstand anführt, überzeugen Berliner Sparkasse, Deka Vermögensmanagement und die Liechtensteinische Landesbank mit konstant starken Ergebnissen. Die aktuellen Zahlen zeigen, wer Risiken kontrolliert und warum die Mehrheit der Teilnehmer hinter der Benchmark zurückbleibt.
  • Fuchs plus
  • Wochenbericht zu Projekt VIII: Sieben schlagen die Benchmark

Genève Invest, Hansen & Heinrich und FV Frankfurter Vermögen vorne

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Das Benchmarkdepot gilt in Projekt 8 als Messlatte für aktives Fondsmanagement. Dennoch haben sieben Vermögensverwalter den Referenzwert inzwischen übertroffen. Während Genève Invest den größten Vermögensvorsprung erzielt, überzeugt FRÜH & PARTNER mit einer außergewöhnlichen Kombination aus Rendite und Risikokontrolle. Viele bekannte Namen bleiben dagegen hinter dem Maßstab zurück. Die aktuellen Zahlen zeigen, wer echten Mehrwert schafft und wer Anlegern aktuell wenig Mehrertrag bietet.
  • Fuchs plus
  • Wochenbericht zu Projekt VII in KW 29: Halbleiter und Technologie im Fokus

Fürst Fugger Privatbank zieht davon

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Das Benchmarkdepot setzt im Performance-Projekt 7 (Private Banking) hohe Maßstäbe, doch 23 Vermögensverwalter liegen inzwischen vor der Referenzstrategie. An der Spitze marschiert die Fürst Fugger Privatbank mit großem Abstand voraus. Dahinter behaupten sich Häuser wie BTG Pactual Europe, die Frankfurter Bankgesellschaft und Minveo. Gleichzeitig zeigt die Analyse von Vermögen, Wochenentwicklung und Max Drawdown, welche Manager ihre Outperformance tatsächlich mit kontrolliertem Risiko erzielen.
Zum Seitenanfang