Patentpiraten: Gewinn gehört Inhaber
Auch nach Eintritt einer Verjährung steht der durch eine Patentverletzung erzielte Gewinn dem Patentinhaber zu. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) klar. Außerdem besteht eine umfangreicher Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch.
Urteil: BGH vom 9.4.2019, Az.: X ZR 109/16
Urteil: BGH vom 9.4.2019, Az.: X ZR 109/16