Pauschale Freistellungsklausel unzulässig
Nachvollziehbare Begründung notwendig
Nur wenn Arbeitgeber diese Gründe anführen, sind pauschale Freistellungen und der Entzug des Firmenwagens zulässig. Andernfalls muss der Arbeitgeber für den Entzug des Firmenwagens eine Entschädigung für die entgangene Privatnutzung zahlen, da die Freistellung keinen Bestand hat. Im Streitfall waren das 550 Euro monatlich.
Fazit: Eine Klausel im Arbeitsvertrag, die den Arbeitgeber ohne weitere Voraussetzungen zur Freistellung eines Arbeitnehmers während der Kündigungsfrist berechtigt, genügt nicht den rechtlichen Anforderungen.Eine wirksame Freistellung in der Kündigungsfrist erfordert in jedem Fall eine nachvollziehbare Begründung. Wer Dienstwagen zu früh zurückfordert, riskiert Nachzahlungen in Form von Schadenersatz für die entgangene Privatnutzung.
Urteil: LAG Niedersachsen vom 22.5.2025, Az.: 5 SLa 249/25