Pflichtverletzungen in der Rechnungsprüfung
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg bestätigt in seinem Urteil strenge Maßstäbe zum Verhalten von Führungskräften mit Finanzverantwortung. Es stimmte einer fristlosen Kündigung zu und zwar ohne vorherige Abmahnung.
LAG: Führungskräfte sollten Regeln unbedingt einhalten.