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Rechnungsprüfung: Fristlose Kündigung bei Verstoß gegen Unternehmensregeln

Pflichtverletzungen in der Rechnungsprüfung

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg bestätigt in seinem Urteil strenge Maßstäbe zum Verhalten von Führungskräften mit Finanzverantwortung. Es stimmte einer fristlosen Kündigung zu und zwar ohne vorherige Abmahnung.
LAG: Führungskräfte sollten Regeln unbedingt einhalten.
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