Polenböller in der Küche sind Kündigungsgrund
Mietern, die Polenböller in der Wohnung lagern, können Sie auf der Stelle kündigen. Sprengstoff in der Mietwohnung zwischenzulagern ist verboten – das gilt auch für in Deutschland nicht zugelassene Polenböller.
Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz
Eine fristlose Kündigung der Wohnung ist in diesem Fall auch ohne Abmahnung gerechtfertigt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Hannover. Im verhandelten Fall hatte ein Mieter in seiner Küche dafür genutzt. Durch einen Strafbefehl wurde er wegen Verstoß gegen das Sprengtstoffgesetz zu einer Geldstrafe verurteilt.
Nachdem die Vermieterin davon gehört hatte, erklärte sie unverzüglich die fristlose Kündigung. Der Rauswurf sei gerechtfertigt, weil die Böller in der Wohnung nicht nur dazu geeignet seien, die Mietsache zu beschädigen. Sie stellen außerdem eine Gefahr für die Mitmieter des Hauses dar, so der Richter.
Fazit: Verbotene Feuerwerkskörper in der Wohnung zu lagern ist nicht zulässig und berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung.
Urteil: AG Hannover vom 4.5.2020, Az.: 474 C 13200/19