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Ein wichtiges Signal aus München

Portale: Fake-Bewertungen unzulässig

Agenturen werben mit "echten Bewertungen" für Produkte und Dienstleistungen und verkaufen sie an Firmen. Aber was ist wenn sich herausstellt, dass die Angaben frei erfunden sind?

Marketing-Agenturen dürfen im Internet keine Fake-Bewertungen verkaufen. Das entschied das Landgericht München in einem Streit zwischen dem Urlaubsportal Holidaycheck und der im südamerikanischen Kleinstaat Belize ansässigen Firma Fivestar Marketing. Demnach darf Fivestar künftig keine Hotel-Bewertungen mehr von Bewertern verkaufen, die nicht tatsächlich in jeweiligen Hotel oder Ferienhaus übernachtet haben.

Urteil: LG München vom 14.11.2019, Az.: 17 HK O 1734/19

?Hinweis: Das Bundeskartellamt will die Nutzerbewertungen auf Verkaufsplattformen oder Bewertungsportalen genauer unter die Lupe nehmen.

Fazit

Vergessen Sie bei der Preisauszeichnung nicht das Pfand.

Urteil: LG Kiel vom 26.6.2019, Az.: 15 HKO 38/18

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