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Schadensvertrag muss sorgfältig aufgezogen werden

Präzise Vertragspunkte erforderlich

Verträge über Schadenshaftung müssen in einem Kaufvertag sorgfältig definiert sein. Sonst sind sie zu Unrecht abgeschlossen worden. So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Die Kaufverträge von Gesellschaften müssen exakt formuliert sein. Sonst sind sie nach Meinung des Oberlandesgerichts Düsseldorf teilweise nicht gültig (Urteil vom 2.2. 2018, Az. I 22 U 33/17).

In verhandelten Fall war eine Kommanditgesellschaft in Konkurs gegangen. Der Insolvenzverwalter wollte von der Kommanditistin, die die Gesellschaft gekauft hatte, eine erhebliche Schadenssumme eintreiben. Begründet wurde dies mit einer entsprechenden Schadensklausel aus dem Kaufvertrag.

Gericht lehnt Haftung ab

Das OLG lehnte diese Klage des Insolvenzverwalters ab. Nach seiner Meinung war die Klausel nicht hinreichend erklärt worden. Damit haftete die Kommanditistin zu unrecht, weil ihr dies und die lange Dauer der Haftung beim Kauf umfassend vertraglich erklärt worden war.Fazit: Jeder Kaufvertrag muss sorgfältig abgeschlossen werden. Eine lange Dauer einer Schadenshaftung muss deshalb geprüft werden.

Fazit:

Jeder Kaufvertrag muss sorgfältig abgeschlossen werden. Eine lange Dauer einer Schadenshaftung muss deshalb geprüft werden.

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