Präzise Zuordnungen
Testamente müssen die Erbfolge eindeutig bestimmen.
Achten Sie auf konkrete Angaben für die Erbfolge in Ehegattentestamenten. Der Fall: Die Ehegatten setzten sich gegenseitig als Haupterben ein. Der Neffe der Ehefrau und die Tochter des Ehemannes sollten zu gleichen Teilen erben. Da die Ehefrau als Vorerbin das Erbe ausschlug, wurde die Tochter des Ehemannes Alleinerbin. Denn nun galt die gesetzliche Erbfolge und nicht das Testament, entschied das OLG Hamm (Urteil vom 14.3.2014, Az. 15 W 136/13).