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Wie können Firmen wichtige Dokumente gerichtsfest zustellen?

Problem Digitalisierung: Einwurf-Einschreiben bringt keinen Anscheinsbeweis

Das Einwurfeinschreiben bei der Deutschen Post mit Peel-Off-Label gibt es nicht mehr. Wo frü­her noch mit Auf­kle­bern und ma­nu­el­len Be­le­gen han­tiert wurde, kommt bei der Deut­schen Post nun der Scan­ner zum Ein­satz. Das di­gi­ta­li­sier­te Ein­wur­fein­schrei­ben erleichtert zwar die Zu­stel­lung – doch reicht der An­scheins­be­weis auch für den Empfang? Das musste das Landesarbeitsgericht (LAG) Ham­burg entscheiden.
Einwurfschreiben bei der Post sind nicht mehr gerichtsfest, sagt das LAG Hamburg.
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