Problem Digitalisierung: Einwurf-Einschreiben bringt keinen Anscheinsbeweis
Gericht verweist auf Lösungen
Einen Hinweis gab das LAG den Firmen, wie das passieren kann: Entweder durch ein Übergabe-Einschreiben oder durch eine Zustellung per Boten. Kommt es zum Streit, trägt der Arbeitgeber die Beweislast für den Zugang. Neben einer Zustellung mit Übergabe-Einschreiben oder der Zustellung per Boten gibt es Möglichkeiten, eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher (mit höheren Kosten verbunden) zu veranlassen.
Fazit: Durch die Modernisierung des Einwurf-Einschreibens bei der Deutschen Post ist die Beweiskraft der Sendung verloren gegangen.
Urteil: LAG Hamburg vom 14.7.2025, Az.: 4 SLa 26/24
Empfehlung: In der Praxis versenden Arbeitgeber wichtige Schreiben doppelt: parallel einmal per normalem Brief und einmal per Einschreiben. Wer das Einwurf-Einschreiben nutzt, sollte sich die Reproduktion des Auslieferungsbelegs beschaffen. Die Deutsche Post speichert diesen (den vom Zusteller digital unterschriebenen Zustellnachweis) in der Regel bis zu 15 Monate lang elektronisch auf. Das ersetzt zwar nicht alle Mängel der neuen Methode, ist aber aussagekräftiger, als nur den online abrufbaren Sendungsstatus vorzuweisen.