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Wie können Firmen wichtige Dokumente gerichtsfest zustellen?

Problem Digitalisierung: Einwurf-Einschreiben bringt keinen Anscheinsbeweis

Das Einwurfeinschreiben bei der Deutschen Post mit Peel-Off-Label gibt es nicht mehr. Wo frü­her noch mit Auf­kle­bern und ma­nu­el­len Be­le­gen han­tiert wurde, kommt bei der Deut­schen Post nun der Scan­ner zum Ein­satz. Das di­gi­ta­li­sier­te Ein­wur­fein­schrei­ben erleichtert zwar die Zu­stel­lung – doch reicht der An­scheins­be­weis auch für den Empfang? Das musste das Landesarbeitsgericht (LAG) Ham­burg entscheiden.
Weil der Arbeitgeber mit einem Einwurf-Einschreiben bei der Deutschen Post eine Zustellung nicht sicher vor dem Arbeitsgericht beweisen konnte, ist eine Kündigung unwirksam. Das LAG war von der Zustellung einer Einladung der Firma zu einem BEM-Termin nicht überzeugt und kassierte deshalb die Kündigung des Arbeitgebers. 

Die Kammer legt dar, dass durch die Modernisierung des Einwurf-Einschreibens die Beweiskraft verloren gegangen sei. Das LAG störte sich insbesondere an den neuen Abläufen bei der Post sowie an der Ausgestaltung des Auslieferungsbelegs. Die Wahrscheinlichkeit einer korrekten Zustellung hänge nur von der Gewissenhaftigkeit des jeweiligen Zustellenden ab, und genau die zweifeln die Richter an. Die Kammer akzeptiert das hohe praktische Bedürfnis an nachweisbaren Sendungen. 

Gericht verweist auf Lösungen

Einen Hinweis gab das LAG den Firmen, wie das passieren kann: Entweder durch ein Übergabe-Einschreiben oder durch eine Zustellung per Boten. Kommt es zum Streit, trägt der Arbeitgeber die Beweislast für den Zugang. Neben einer Zustellung mit Übergabe-Einschreiben oder der Zustellung per Boten gibt es Möglichkeiten, eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher (mit höheren Kosten verbunden) zu veranlassen. 

Fazit: Durch die Modernisierung des Einwurf-Einschreibens bei der Deutschen Post ist die Beweiskraft der Sendung verloren gegangen.



Urteil: LAG Hamburg vom 14.7.2025, Az.: 4 SLa 26/24

Empfehlung: In der Praxis versenden Arbeitgeber wichtige Schreiben doppelt: parallel einmal per normalem Brief und einmal per Einschreiben. Wer das Einwurf-Einschreiben nutzt, sollte sich die Reproduktion des Auslieferungsbelegs beschaffen. Die Deutsche Post speichert diesen (den vom Zusteller digital unterschriebenen Zustellnachweis) in der Regel bis zu 15 Monate lang elektronisch auf. Das ersetzt zwar nicht alle Mängel der neuen Methode, ist aber aussagekräftiger, als nur den online abrufbaren Sendungsstatus vorzuweisen.

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