Prokura allein reicht nicht aus
Nur wer Personalverantwortung hat, ist auch ein Leitender Angestellter. Das stellt das Arbeitsgereicht Essen klar.
Die Kündigung des Chefjustiziars mit Gesamtprokura ist ohne Betriebsratsanhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG unwirksam