Prokura reicht nicht
Prokuristen dürfen keine Grundlagengeschäfte tätigen. Das betrifft auch die Eintragung einer neuen Anschrift ins Handelsregister.
Ihr Prokurist ist nicht berechtigt, eine Adressenänderung Ihres Unternehmens beim Handelsregister allein anzumelden. Dies entschied das OLG Karlsruhe (Entscheidung vom 7. 8. 2014, Az. 11 Wx 1714). Denn dabei handele es sich um ein Grundlagengeschäft, also eines, das die rechtlichen Grundlagen des Unternehmens bilde und deshalb dem Eigentümer vorbehalten bleibe.