Quarantäne verlängert nicht den Urlaub
Quarantänetage verlängern nicht automatisch den Urlaub eines Beschäftigen. Jedenfalls dann nicht, wenn er dafür keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen kann.
Fünf Tage Urlaub verlangte eine Beschäftigte nachträglich, weil sie eine behördlich angeordnete Corona-Quarantäne abwarten musste. Das Arbeitsgericht Bonn folgte diesem Ansinnen allerdings nicht. Denn die Arbeitsunfähigkeit wurde durch keine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen.
Fazit: Die Quarantäneanordnung des Gesundheitsam steht einem ärztlichen Zeugnis nicht gleich. Und Quaratäne bedeutet auch nicht automatisch Arbeitsunfähigkeit im Home Office.
Urteil: ArbG Bonn vom 7.7.2021, Az.: 2 Ca 504/21