Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2989
Entdeckungsrisiko bei Raubkopierern mit Decknamen bleibt gering

Raubkopien: IP-Adresse und E-Mail bleiben im Verborgenen

Wer Raubkopien in der Welt verbreitet, der sollte das nicht ungestraft tun können. In der Praxis versuchen Anwälte zwar, den Akteuren das Handwerk zu legen. Aber das Urheberrechtsgesetz (UrhG) setzt der Nachverfolgung Grenzen, wie der Münchener Filmverleiher Constantin jetzt erfahren musste. Welche Nutzerdaten ein Plattformbetreiber wie YouTube preisgeben muss, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

Das Videoportal Youtube muss weder die E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder IP-Adressen von Nutzern herausgeben, die illegal Filme hochladen. Mehrere Nutzer stellten unter falschen Namen bei YouTube illegal Filme ein. Der Verleiher wollte die umfassende Daten der Verantwortlichen – und scheiterte vor dem BGH.

Geklagt hatte der Filmverleiher Constantin. Er wollte Schadensersatz von drei Nutzern, die die Kinofilme "Parker" und "Scary Movie 5" bei YouTube unerlaubt eingestellt hatten. Dort wurden sie dann tausendfach abgerufen. Beim Hochladen von Videos auf YouTube müssen sich Benutzer registrieren und dabei zwingend ihren Namen, eine E-Mail-Adresse und ein Geburtsdatum angeben. 

YouTube will Geschäftsmodell schützen

Für die Veröffentlichung eines Videos von mehr als 15 Minuten Länge ist außerdem eine Telefonnummer anzugeben. Außerdem müssen die Nutzer in die Speicherung von IP-Adressen einwilligen. Für den Anwalt der Constantin Film ist klar: Die Video-Plattform wehrt sich, weil sie ihr eigenes Geschäftsmodell schützen will. 

Denn YouTube verdient mit, wenn Videos hochgeladen werden. Und zwar über Werbung, die in diese Clips geschaltet sind. Darum habe die Google-Tochter ein wirtschaftliches Interesse daran, ihre User zu schützen oder zumindest nicht abzuschrecken. Besonders schwierig wird die Suche nach Raubkopierern, wenn die Verantwortlichen sich hinter Decknamen verbergen. 

Gesetzgeber könnte was ändern

Der 1990 ins Urheberrechtsgesetz (UrhG) eingefügte § 101 Abs. 3 Nr. 1 verpflichtet zwar den Betreiber zur Herausgabe von "Namen und Anschrift". Bei Decknamen nutzt das aber nichts. 

Auch die deutschem Recht zugrunde liegende EU-Richtlinie (2004/48/EG) spricht in Art. 8 Abs. 2a lediglich von der Postanschrift also "Namen und Adressen", wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer Vorabanfrage des BGH bestätigte. Mitgliedstaaten könnten zwar Rechteinhabern weitergehende Ansprüche einräumen, dies habe Deutschland aber nicht getan.

Fazit: Videoportale brauchen E-Mail-Adressen, Telefonnummern und die IP-Kennung ihrer einstellenden Kunden den von Rechtsverstößen betroffenen Firmen nicht zu nennen.

Urteil: BGH vom 10.12.2020, Az.: I ZR 153/17; EuGH, 9.7.2020, Az.: C-264/19

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Bank im Bistum Essen eG in der Ausschreibung

Die BiB ist kein Zug, auf den die Stiftung aufspringen will

Thumb Stiftungvermögen 2024. © Collage: Verlag FUCHSBRIEFE, Bild: envato elements
Die Bank im Bistum Essen (BiB) begrüßt die Stiftung Fliege, die ihre drei Millionen Euro Kapital neu anlegen will, mit einem überaus empathischen Schreiben. Sie bittet ausführlich um Entschuldigung, weil sie durch Krankheit bedingt nicht in der Lage gewesen sei, den erbetenen Anlagevorschlag fristgerecht einzureichen. Man fühlt sich ein wenig wie unter Freunden und möchte gern einen Sympathiebonus vergeben. Ob das nach Studium des Anlagevorschlags auch noch so ist, wird sich zeigen.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Dekarbonisierung: Andere Standorte attraktiver als Deutschland

Skandinavien bei Dekarbonisierung weit vorn

Obwohl die deutsche Regierung die ganze Wirtschaft auf Klimaneutralität trimmen will - wie die EU - bietet Deutschland keine guten Rahmenbedingungen für eine Dekarbonisierungsstrategie. Das zeigt eine Umfrage von EY unter Unternehmen. Andere Standorte sind attraktiver.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Geldpolitik bringt Euro-Kurs weiter unter Druck

Zinsschritt der Fed wird immer unwahrscheinlicher

Der Markt spiegelt derzeit nur eine Wahrscheinlichkeit von 20% für eine Zinssenkung im Juni wider. Die Frage in den kommenden Wochen wird sein, ob die Fed überhaupt zwei Zinssenkungen durchführen kann.
  • Fuchs plus
  • Trendwende in China wird greifbar

CNY macht Druck auf EUR

Die Wirtschaftsdaten in China sind durchwachsen. Aber die Währung hat eine klare Richtung eingeschlagen. Der Yuan macht zunehmend Druck auf den Euro. Aktuelle Daten aus dem Reich der Mitte machen eine größere Bewegung des CNY wahrscheinlich.
  • Fuchs plus
  • Taiwans Wirtschaft läuft rund

Wachstum und Inflation ziehen an

Der weltweite Technologiewettlauf ist voll entbrannt. Vor allem mit ihrer Halbleiterkompetenz haben sich Unternehmen wie TSMC ihren Ruf aufgebaut und hohe Wettbewerbshürden etabliert. Das Exportpowerhouse Taiwan bietet für Investoren im Tech-Sektor spannende Möglichkeiten an deren Erfolg und der starken Devise zu partizipieren.
Zum Seitenanfang