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Dienstwagen: Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag

Rauchverbot im Dienstwagen

Ein Dienstwagen bringt für den Nutzer auch Pflichten mit sich. Die reichen bis hin zum sorgsamen Umgang mit dem Innenraum des Wagens. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entscheiden.
Ein Arbeitgeber kann erwarten, dass der Mitarbeiter den ihm überlassenen Dienstwagen pfleglich behandelt. Dazu gehört, dass er nicht mutwillig Schäden verursacht, die über die üblichen Gebrauchsspuren hinausgehen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschieden. 

Rauchverbot im Dienstwagen

Diese Pflicht zum sorgsamen Umgang erstreckt sich auch auf den Innenraum eines Fahrzeugs. Weil ein Beschäftigter das nicht beachtete, hat die Firma einen Anspruch auf Schadenersatz. In dem Fall beziffert der sich auf 898 Euro. Hintergrund Der Arbeitnehmer verletzte seine arbeitsvertragliche Nebenpflicht, indem er in dem ihm überlassenen Fahrzeug rauchte und den Innenraum stark verschmutzte. 

Im Streifall stellte ein Sachverständiger erhebliche Verschmutzungen fest. Es gab viele Flecken, Brandlöcher am Boden, auf Bezügen und Armauflagen, Zigarettenasche und einen starken Zigarettengeruch im Innenraum. Das Gutachten weist voraussichtliche Reparaturkosten von 2.459 Euro aus. Der Mitarbeiter lehnte den Schadensersatz ab und betonte, dass er das ihm überlassene Fahrzeug stets sorgfältig und pfleglich behandelt habe. Das Gericht sah das anders: Es bedurfte keines ausdrücklichen Rauchverbots durch den Arbeitgeber.

Fazit: Behandeln Mitarbeiter einen Firmenwagen nicht sorgsam, können Unternehmen Schadenersatz verlangen. De facto gilt in Dienstwagen ein Rauchverbot. Das muss nicht extra ausgesprochen werden.  

Urteil: LAG Köln vom 14.1.2025, Az.: 7 SLa 175/24

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