Rauferei ohne Folgen
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln musste die Entgeltfortzahlung nach einer folgenreichen Rauferei zwischen zwei Arbeitskollegen klären. Nach einer freundschaftlichen Rangelei gingen beide zu Boden. Ein 24-jähriger Kfz-Servicetechniker verletzte sich am Knöchel und war deshalb knapp eine Woche arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber strich ihm die Entgeltfortzahlung für eine Woche. Seine Begründung: Der Servicetechniker habe seinen Arbeitsausfall selbst verschuldet.
Nur eine übermütige Übergriffigkeit
Dieser Argumentation folgte das LAG allerdings nicht. Das Gericht sah im Verhalten eine unvernünftige „postadoleszente Übergriffigkeit“. Sie sei keinesfalls mit einem Fall vergleichbar, bei dem der Arbeitnehmer eine Schlägerei provoziere.
Ein Ausschluss der Entgeltfortzahlung komme nur bei einem vorsätzlichem oder besonders leichtfertigen Verhalten in Betracht. Dies sei aber nicht gegeben, deshalb sei die Entgeltfortzahlung in Höhe von 600 Euro vom Arbeitgeber zu zahlen.
Fazit: Bei einem kumpelhaften Kräftemessen ist nicht von einer leichtfertigen oder vorsätzlichen Handlung auszugehen, die es rechtfertig, die Entgeltfortzahlung zu streichen.
Urteil: LAG Köln vom 30.1. 2020; Az.: 6 Sa 647/19