Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
997
Sechs Prozent Abzinsung bei Altersrückstellungen vor Bundesverfassungsgericht

Rechnungszinsfuß auf dem Prüfstand

Die seit 1982 auf 6% festgelegte Abzinsung von Rückstellungen für die betriebliche Altersversorgung soll vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Das Finanzgericht Köln hegt nämlich Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit.

Das Bundesverfassungsgericht überprüft den Rechnungszinsfuß von 6% für steuerlich geltend gemachte Pensionsrückstellungen. Veranlasst hat dies das Finanzgericht Köln (Beschluss vom 19. Dezember 2017, Az. 10 K 977/17). Grund: Der vom Gesetzgeber 1982 festgelegte Zinssatz ist seitdem nicht überprüft worden. Er könnte angesichts der anhaltenden Niedrigzinsen verfassungswidrig sein.

Das Verfahren könnte weitreichende Folgen haben. Denn die weit von der Marktüblichkeit entfernte Festsetzung auf 6% führt zu erheblichen steuerlichen Mehrbelastungen. Je höher der Rechnungszinsfuß ist, desto weniger darf ein Unternehmen der Pensionsrückstellung zuführen – weil ja diese Summe auf dem Papier entsprechend hoch verzinst wird.

Erhebliche Zinsunterschiede

In der Handelsbilanz werden dagegen marktüblichere Zinsen angesetzt. Im Fall des klagenden Unternehmens waren es 3,89% auf die in der Handelsbilanz per 31. Dezember 2015 mit 10 Mio. Euro angesetzten Pensionsrückstellungen. In der Steuerbilanz wurden daraus bei 6% Zinsen 7,5 Mio. Euro. Das führte unterm Strich zu einem 0,5 Mio. Euro höheren Gewinn in der Steuerbilanz und entsprechenden Steuerforderungen.

Laut Finanzgericht ist ein typisierend festgelegter Rechnungszinsfuß nicht zu beanstanden. Aber es muss dann in regelmäßigen Abständen überprüft werden, ob er noch realitätsgerecht ist. Kapitalmarktzins, Anleihen der öffentlichen Hand, Unternehmensanleihen oder die Gesamtkapitalrendite liegen seit vielen Jahren teilweise weit unter 6%. Deshalb hätte der Gesetzgeber hier längst handeln müssen, meinen die Richter; denn es würden hier „steuerliche Luftgewinne" abgeschöpft.

Fazit: In Berlin wird damit gerechnet, dass die Bescheide in Kürze in diesem Punkt einen Vorläufigkeitsbescheid erhalten werden und Sie nicht extra einen Einspruch einlegen müssen.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Bank im Bistum Essen eG in der Ausschreibung

Die BiB ist kein Zug, auf den die Stiftung aufspringen will

Thumb Stiftungvermögen 2024. © Collage: Verlag FUCHSBRIEFE, Bild: envato elements
Die Bank im Bistum Essen (BiB) begrüßt die Stiftung Fliege, die ihre drei Millionen Euro Kapital neu anlegen will, mit einem überaus empathischen Schreiben. Sie bittet ausführlich um Entschuldigung, weil sie durch Krankheit bedingt nicht in der Lage gewesen sei, den erbetenen Anlagevorschlag fristgerecht einzureichen. Man fühlt sich ein wenig wie unter Freunden und möchte gern einen Sympathiebonus vergeben. Ob das nach Studium des Anlagevorschlags auch noch so ist, wird sich zeigen.
  • Fuchs plus
  • Dekarbonisierung: Andere Standorte attraktiver als Deutschland

Skandinavien bei Dekarbonisierung weit vorn

Obwohl die deutsche Regierung die ganze Wirtschaft auf Klimaneutralität trimmen will - wie die EU - bietet Deutschland keine guten Rahmenbedingungen für eine Dekarbonisierungsstrategie. Das zeigt eine Umfrage von EY unter Unternehmen. Andere Standorte sind attraktiver.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • E-Health-Tutorials mit bekannten Top-Therapeuten

Digitale Beratung zu mentaler Gesundheit

Der Erhalt der mentalen Gesundheit ist wichtig - privat genauso wie im Unternehmen. Darum kümmern sich manche Unternehmer verstärkt auch um die Belange ihrer Mitarbeiter. FUCHSBRIEFE haben eine interessantes Angebot für anonyme E-Health-Tutorials entdeckt, die Unternehmer ihren Mitarbeitern anbieten können.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die LGT Bank AG in der Ausschreibung

LGT ist nachhaltig und stiftungsorientiert

Thumb Stiftungsvermögen 2024 © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit envato elements
Als familiengeführte Privatbank verwaltet die LGT seit einem Jahrhundert die Vermögen von Familien und Unternehmen. Für ihre Anlagelösungen setzt sie nach eigener Angabe auf traditionelle Werte, systematische Anlageprozesse, moderne Portfoliotheorien sowie fundierte Finanz- und Datenanalysen. „Als eine der letzten familiengeführten Privatbanken sind wir in den vergangenen Jahren kräftig gewachsen“, so die Website. Vor allem lege man auf Nachhaltigkeit wert. Das passt gut für die Stiftung Fliege.
  • Fuchs plus
  • Luftangriff auf Israel

Iran hat drei Ziele mit Angriff auf Israel verfolgt

Der Iran hat mit seinem Luftangriff auf Israel drei Ziele verfolgt. Die Raketen- und Drohen-Attacke wirkt politisch, militärisch und wirtschaftlich. Diese Auswirkungen strahlen weit über Israel hinaus.
Zum Seitenanfang