Recht: Erwerbszeitpunkt Urlaubsanspruch
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat eine Urlaubs-Streitfrage für Voll- und Teilzeit geklärt. Es ging um die Entgeltzahlung, wenn vor dem Urlaub von Voll- in Teilzeit gewechselt wurde. Das Entgelt bemisst sich immer danach, unter welcher Arbeitszeit die Urlaubsansprüche erworben wurden. Ansprüche, die in Vollzeit erworben wurden, dürfen nicht auf Teilzeit-Niveau gekürzt werden (Urteil vom 20.03.2018, Az.: 9 AZR 486/17). Im umgekehrten Fall müssen sie auch nicht erhöht werden. Dass Urlaubstage beim Wechsel von Voll- in Teilzeit nicht verloren sind, hatte das BAG bereits entschieden.