Rechtzeitig sanieren
Wie Unternehmen vom neuen Sanierungsrecht profitieren können.
Mittelgroße Unternehmen profitieren am ehesten vom neuen Sanierungsrecht. Gemeint sind Betriebe, die im Schnitt 11 Mio. Euro Jahresumsatz und 80 Mitarbeiter haben. Für Mittelständler lohnt sich das Verfahren vor allem zeitlich. Im Schnitt dauert es drei Quartale, das Unternehmen wieder auf Trab zu bringen. Das sind die bisherigen Erfahrungen mit dem inzwischen zwei Jahre alten Gesetz (ESUG), die die Boston Consulting Group eruiert hat. Für große Unternehmen und Konzerne mit einem Jahresumsatz von über 300 Mio. Euro erweist sich das Verfahren als zu komplex. Kleine Unternehmen unterschätzen schnell den Vorbereitungsaufwand auf das Verfahren. Zudem verfügen sie meist nicht über einen hinreichenden Insolvenzplan. 12% der Unternehmen, die die Eigenverwaltung beantragen, wechseln in das Regelinsolvenzverfahren. Der Wechsel dauert 100 Tage. Der Aufwand für den Schutzschirm zur Abwehr von Gläubigeransprüchen wird häufig unterschätzt. Der Schirm (§270 b der InsO) macht die Zwangsvollstreckung durch Gläubiger unzulässig. Ein Unternehmen kann also in Ruhe aus seinen Problemen herauskommen. Jedoch erfordern Bescheinigungen, die für den Antrag benötigt werden, die umfangreiche Einarbeitung der Berater. Das verursacht erhebliche Zusatzkosten für kleine Unternehmen. Nur jeder fünfte Betrieb, welcher sich eigenständig sanieren will, beantragt den Schutzschirm. Zur Einordnung: Nur 2,4% aller Insolvenz beantragenden Unternehmen wählen das Verfahren der Eigenverwaltung aus. Zwischen März 2012 und 2014 haben 476 Gesellschaften eine Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt.
Fazit: Läuft das Unternehmen nicht rund, sollten Sie rechtzeitig die Möglichkeit einer Insolvenz in Eigenverantwortung prüfen. Je früher das passiert, desto bessere Chancen haben Sie für die erfolgreiche Beantragung des Schutzschirms.