Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1304
Unternehmen

Rechtzeitig sanieren

Wie Unternehmen vom neuen Sanierungsrecht profitieren können.
Mittelgroße Unternehmen profitieren am ehesten vom neuen Sanierungsrecht. Gemeint sind Betriebe, die im Schnitt 11 Mio. Euro Jahresumsatz und 80 Mitarbeiter haben. Für Mittelständler lohnt sich das Verfahren vor allem zeitlich. Im Schnitt dauert es drei Quartale, das Unternehmen wieder auf Trab zu bringen. Das sind die bisherigen Erfahrungen mit dem inzwischen zwei Jahre alten Gesetz (ESUG), die die Boston Consulting Group eruiert hat. Für große Unternehmen und Konzerne mit einem Jahresumsatz von über 300 Mio. Euro erweist sich das Verfahren als zu komplex. Kleine Unternehmen unterschätzen schnell den Vorbereitungsaufwand auf das Verfahren. Zudem verfügen sie meist nicht über einen hinreichenden Insolvenzplan. 12% der Unternehmen, die die Eigenverwaltung beantragen, wechseln in das Regelinsolvenzverfahren. Der Wechsel dauert 100 Tage. Der Aufwand für den Schutzschirm zur Abwehr von Gläubigeransprüchen wird häufig unterschätzt. Der Schirm (§270 b der InsO) macht die Zwangsvollstreckung durch Gläubiger unzulässig. Ein Unternehmen kann also in Ruhe aus seinen Problemen herauskommen. Jedoch erfordern Bescheinigungen, die für den Antrag benötigt werden, die umfangreiche Einarbeitung der Berater. Das verursacht erhebliche Zusatzkosten für kleine Unternehmen. Nur jeder fünfte Betrieb, welcher sich eigenständig sanieren will, beantragt den Schutzschirm. Zur Einordnung: Nur 2,4% aller Insolvenz beantragenden Unternehmen wählen das Verfahren der Eigenverwaltung aus. Zwischen März 2012 und 2014 haben 476 Gesellschaften eine Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt.

Fazit: Läuft das Unternehmen nicht rund, sollten Sie rechtzeitig die Möglichkeit einer Insolvenz in Eigenverantwortung prüfen. Je früher das passiert, desto bessere Chancen haben Sie für die erfolgreiche Beantragung des Schutzschirms.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Falsche "Fairsprechen" entlarven

Unis basteln Greenwashing-Indikator

Viele Unternehmen setzen auf Nachhaltigkeit, einige mogeln dabei aber auch. Das nennt sich Greenwashing und ist ein Image-Risiko. In einem Forschungsprojekt soll nun ein Greenwashing-Indikator entwickelt werden.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Im Fokus: Rendite vom anderen Ende der Welt

Aktien aus Neuseeland

Neuseeland liegt am anderen Ende der Welt - und darum selten in den Depots deutscher Anleger. Dabei bieten die Aktien aus dem vielseitigen Land durchaus attraktive Renditen. Nun kommen auch noch Chancen auf Währungsgewinne dazu. FUCHS-Kapital stellt Ihnen aussichtsreiche Aktien mit doppeltem Rendite-Hebel vor.
  • Fuchs plus
  • Bundesfinanzhof urteilte zu verdeckter Gewinnausschütung

Irrtum ist keine vGA

Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) können nur bewusst vollzogen werden, nicht aber durch einen Irrtum entstehen. Das ist die Stoßrichtung des Bundesfinanzhofes. Der musste in einem Fall urteilen, in dem einem Gesellschafter unwissentlich Vorteile gewährt wurden.
  • Fuchs plus
  • Teilentgeltlicher Verkauf von GmbH-Anteilen an Angehörige

Verkauf unter Wert ist steuerlich aufzuteilen

Wer GmbH-Anteile unter seinen Anschaffungskosten verkauft, muss den Verkauf steuerlich betrachtet aufteilen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Das Urteil hat Folgen für Verkäufer, deren Gewinn dadurch höher ausfällt.
Zum Seitenanfang