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Angriff der Großkanzleien steht bevor

Regierungen müssen sich auf Schadenersatzklagen wegen Coronapolitik einrichten

Großkonzerne könnten Investitionsabkommen nutzen, um Einschränkungen der Geschäftstätigkeit und Verluste infolge von grob fahrlässigen Corona-Lockdowns vieler Regierungen auszugleichen. Anwaltskanzleien bereiten bereits weltweit millionenschwere Schadenersatzklagen vor.

Anwaltskanzleien bereiten weltweit millionenschwere Schadenersatzklagen gegen Regierungen vor. Der Vorwurf: grob fahrlässige Corona-Maßnahmen. "Vorbild" war Vattenfall: Das schwedische Energieunternehmen forderte 6,1 Mrd. Euro Schadenersatz gegenüber der Bundesrepublik Deutschland für den abrupten Atomausstieg. Nun bieten renommierte internationale Kanzleien Großkonzernen an, ihre im Rahmen der Pandemie verloren gegangenen Gewinne auf der Grundlage von Investitionsabkommen einzuklagen. So schreibt die amerikanische Kanzlei Ropes & Gray: „Für Unternehmen mit ausländischen Investitionen könnten Investitionsabkommen ein wirksames Instrument sein, um Verluste infolge von Covid-19-bezogenen Maßnahmen auszugleichen.“

Tatsächlich kam es durch den massiven Lockdown vieler Regierungen zu erheblichen Einschränkungen der Geschäftstätigkeit, Reisebeschränkungen und Verlusten – bis hin zur fast Pleite etwa von Lufthansa. Auch Preis-Obergrenzen für Medikamente und die Lockerung des Patentschutzes zur Entwicklung eines günstigen Impfstoffs sind Beispiele für enteignungsähnliche Regierungsmaßnahmen, die Unternehmen vor Schiedsgerichten anfechten könnten. Laut Auskunft der Bundesregierung sind derzeit noch keine Klagen gegen die BRD anhängig.

Auch Staaten haften für Fehlentscheidungen

Spannend wird jedoch sein, wie die privaten Schiedsgerichte das Regierungshandeln beurteilen. Die Bewertung der Lockdowns in Europa schwankt vom Urteil des schwedischen Staats-Epidemiologen Anders Tegnell, „Es war, als sei die ganze Welt verrückt geworden“, bis zu ESM-Chef Klaus Regling, der Corona als eine Naturkatastrophe einschätzt. Bei solchen haften Staaten grundsätzlich nicht. Dass aber etwa die lombardische Lokalregierung schwere Fehler beging, etwa die Einweisung von Corvid19-Erkrankten in Pflegeheime, ist offensichtlich. Auch legen Dokumente etwa für Österreich oder Deutschland nahe, dass die Regierungen die Lockdown-Phase länger als nötig herausschoben, weil die Wählerzustimmung so schön nach oben schnellte.

Während normale Kritiker der Lockdowns gern in eine Verschwörer-Ecke gestellt werden, lassen sich Großinvestoren davon nicht beeindrucken. Sie haben sich durch Investitionsabkommen auch die juristischen Instrumente geschaffen, um Staaten für Fehlentscheidungen haftbar zu machen. 

Fazit: Die Debatte über Richtig und Falsch beim Lockdown könnte durch die Schadenersatzklagen von Konzernen eine neue Richtung nehmen. Würde etwa Blackrock entschädigt, während Kleingewerbetreibende in die Insolvenz rutschen, könnte auch die Bundesregierung in Erklärungsnot kommen.

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