Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1741
Arbeitgeber sollten Kostenrisiken aus Rückzahlungsklauseln besser absichern

Rückzahlungsklauseln: Worauf Arbeitgeber achten müssen

Arbeitgeber aufgepasst: Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten müssen präzise formuliert sein, sonst droht ein finanzielles Fiasko. Ein aktuelles Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern erklärt eine solche Klausel für unwirksam. FUCHSBRIEFE zeigen, worauf es ankommt.

Arbeitgeber müssen sehr genau auf die Formulierung von Rückzahlungsklauseln achten, damit sie nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern. Sie wissen: Mit Rückzahlungsklauseln regeln Arbeitgeber, dass sie übernommene Kosten für Aus-und Fortbildungen erstattet bekommen, falls der Arbeitnehmer das Unternehmen in einer bestimmten Frist verlässt.

Arbeitgeber bleibt auf Kosten für das Studium sitzen

Das LAG hat gerade gegen den Arbeitgeber entschieden und die Rückzahlungsklausel für Studiengebühren als unwirksam erklärt. Der Arbeitgeber bleibt nun auf den Kosten von 10.800 Euro sitzen. Der Fall: Der Arbeitgeber hatte die Finanzierung des Studiums übernommen, die Studentin verpflichtete sich, die notwendigen Praktika während des Studiums beim Arbeitgeber zu leisen und nach erfolgreichem Abschluss fünf Jahre bei ihm zu arbeiten. Nach Abschluss des Studium nahm sie ihre Arbeit aber nicht auf. 

Das LAG entschied gegen das Unternehmen. Die Bindungsfrist von fünf Jahren für die Rückzahlungsklausel war zu lang. Außerdem sei nicht zulässig, dass nicht nach dem Kündigungsgrund (z. B. aus gesundheitlichen Gründen) differenziert wurde. Die pauschale Rückzahlungsklausel hielt das Gericht daher für unzulässig. 

Fazit: Achten Sie bei Rückzahlungsklauseln generell darauf, dass die Kündigungsgründe klar und nicht einseitig geregelt sind. Bleiben Sie in jedem Fall deutlich unter Bindungsfristen von fünf Jahren.

Urteil: LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 25.2.2024, Az.: 5 SLa 104/24

Neueste Artikel
  • Wochenbericht zu Projekt V in KW 15: Rendite, Risiko und Marktdynamik

Risiko ohne Aktion: Die stille Woche im Performance‑Projekt 5

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Kalenderwoche 15 war eine Woche ohne Handelsaktivitäten – und genau deshalb besonders aufschlussreich. Die Vermögensverwalter im Performance‑Projekt 5 (vermögensverwaltende Fonds) ließen ihre Portfolios unverändert, während die Märkte arbeiteten. Wer genauer hinschaut, erkennt: Gerade in der Ruhephase zeigen sich Struktur, Risikoprofil und Managementstil deutlich. Diese Woche liefert seltene Klarheit darüber, wie Vermögen, Entwicklung und Drawdown wirklich zusammenhängen.
  • Fuchs plus
  • Positive Marktreaktionen auf Waffenstillstandsaussichten im Iran-Krieg: Euro und Anleihen profitieren

Euro holt gegenüber US-Dollar auf

Die Kombination aus stärkerem Euro und niedrigeren Ölpreisen dürfte sich dämpfend auf die Inflation auswirken. Damit kommt die EZB vielleicht an einer Erhöhung des Leitzinses vorbei. Das ist gut für die Konjunktur.
  • Fuchs plus
  • Devisenausblick: Wie sich der Euro kommende Woche behauptet

Euro im Wochencheck: Zwischen Yen-Stärke und Rohstoffdruck

Der Euro geht ohne eigenes Zinssignal in die neue Woche. Während er gegenüber Dollar und Franken stabil bleibt, entwickelt er sich uneinheitlich zum Yen und zum Australischen Dollar. Welche Termine Einfluss auf das Wechselkursgeschehen haben können, erläutern FUCHS-DEVISEN.
Zum Seitenanfang