Rückzahlungsklauseln: Worauf Arbeitgeber achten müssen
Arbeitgeber aufgepasst: Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten müssen präzise formuliert sein, sonst droht ein finanzielles Fiasko. Ein aktuelles Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern erklärt eine solche Klausel für unwirksam. FUCHSBRIEFE zeigen, worauf es ankommt.
Arbeitgeber müssen sehr genau auf die Formulierung von Rückzahlungsklauseln achten, damit sie nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgericht