Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2447
Wann beginnt die Arbeitszeit?

Rüstzeit ist Arbeitszeit

(c) fotomek/Fotolia
Zeiterfassungssysteme sind in der betrieblichen Praxis weit verbreitet. Meist steht das Gerät bereits am Eingang zum Betrieb. Darum gab es in einem Unternehmen Streit, ob die zu vergütende Arbeitszeit beim Scannen oder erst am Arbeitsplatz beginnt.

Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin hat entschieden, dass die zu vergütende Arbeitszeit mit dem Scannen im Zeiterfassungssystem beginnt. Somit sind auch Rüstzeiten zu vergüten. Dazu zählen nach Auffassung des Arbeitsgerichts auch das An- und Ablegen von Schutzkleidung, Firmenbekleidung und die Entgegennahme, Abgabe bzw. Bereitstellung arbeitsnotwendiger Betriebsmittel. Die Einsatzfähigkeit des Mitarbeiters sei erst nach Abschluss dieser „systembedingten Vorbereitungszeiten“ gegeben. Im Streitfall betrieb ein Arbeitgeber ein Callcenter mit mehreren Computer-Arbeitsplätzen. Die Räume betreten die Mitarbeiter mithilfe eines Transponders.

Kündigung ungültig

Im Streit vor dem Arbeitsgericht ging es um mehrere Abmahnungen und schließlich um die Kündigung. Der Arbeitgeber reagierte damit auf die wiederholt verspätete Anmeldung im Computer-System. Die Mitarbeiterin akzeptierte die vom Arbeitgeber angeführten Arbeitszeiten nicht, weil die dafür erfassten An- und Abmeldezeiten im Computer nicht maßgeblich seien. Der Computer benötige einige Zeit zum Hochfahren und zur Installation neuer Updates. Arbeitsanweisungen sahen außerdem vor, das genutzte Headset zu reinigen und wegzuräumen. Diese Tätigkeiten seien Arbeitszeit. Dieser Argumentation folgte das Gericht.

Fazit: Die vergütungspflichtige Arbeitszeit beginnt mit dem Scannen im Zeiterfassungssystem. Auch alle verlangten Vor- und Nachbereitungsarbeiten, die für die Erbringung der Arbeitsleistung erforderlich sind, gehören zur Arbeitszeit.

Urteil: ArbG Berlin vom 13.10.2022, Az.: 41 Ca 5879/22

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Bank im Bistum Essen eG in der Ausschreibung

Die BiB ist kein Zug, auf den die Stiftung aufspringen will

Thumb Stiftungvermögen 2024. © Collage: Verlag FUCHSBRIEFE, Bild: envato elements
Die Bank im Bistum Essen (BiB) begrüßt die Stiftung Fliege, die ihre drei Millionen Euro Kapital neu anlegen will, mit einem überaus empathischen Schreiben. Sie bittet ausführlich um Entschuldigung, weil sie durch Krankheit bedingt nicht in der Lage gewesen sei, den erbetenen Anlagevorschlag fristgerecht einzureichen. Man fühlt sich ein wenig wie unter Freunden und möchte gern einen Sympathiebonus vergeben. Ob das nach Studium des Anlagevorschlags auch noch so ist, wird sich zeigen.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Dekarbonisierung: Andere Standorte attraktiver als Deutschland

Skandinavien bei Dekarbonisierung weit vorn

Obwohl die deutsche Regierung die ganze Wirtschaft auf Klimaneutralität trimmen will - wie die EU - bietet Deutschland keine guten Rahmenbedingungen für eine Dekarbonisierungsstrategie. Das zeigt eine Umfrage von EY unter Unternehmen. Andere Standorte sind attraktiver.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Geldpolitik bringt Euro-Kurs weiter unter Druck

Zinsschritt der Fed wird immer unwahrscheinlicher

Der Markt spiegelt derzeit nur eine Wahrscheinlichkeit von 20% für eine Zinssenkung im Juni wider. Die Frage in den kommenden Wochen wird sein, ob die Fed überhaupt zwei Zinssenkungen durchführen kann.
  • Fuchs plus
  • Trendwende in China wird greifbar

CNY macht Druck auf EUR

Die Wirtschaftsdaten in China sind durchwachsen. Aber die Währung hat eine klare Richtung eingeschlagen. Der Yuan macht zunehmend Druck auf den Euro. Aktuelle Daten aus dem Reich der Mitte machen eine größere Bewegung des CNY wahrscheinlich.
  • Fuchs plus
  • Taiwans Wirtschaft läuft rund

Wachstum und Inflation ziehen an

Der weltweite Technologiewettlauf ist voll entbrannt. Vor allem mit ihrer Halbleiterkompetenz haben sich Unternehmen wie TSMC ihren Ruf aufgebaut und hohe Wettbewerbshürden etabliert. Das Exportpowerhouse Taiwan bietet für Investoren im Tech-Sektor spannende Möglichkeiten an deren Erfolg und der starken Devise zu partizipieren.
Zum Seitenanfang