Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
3579
Wann beginnt die Arbeitszeit?

Rüstzeit ist Arbeitszeit

(c) fotomek/Fotolia
Zeiterfassungssysteme sind in der betrieblichen Praxis weit verbreitet. Meist steht das Gerät bereits am Eingang zum Betrieb. Darum gab es in einem Unternehmen Streit, ob die zu vergütende Arbeitszeit beim Scannen oder erst am Arbeitsplatz beginnt.

Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin hat entschieden, dass die zu vergütende Arbeitszeit mit dem Scannen im Zeiterfassungssystem beginnt. Somit sind auch Rüstzeiten zu vergüten. Dazu zählen nach Auffassung des Arbeitsgerichts auch das An- und Ablegen von Schutzkleidung, Firmenbekleidung und die Entgegennahme, Abgabe bzw. Bereitstellung arbeitsnotwendiger Betriebsmittel. Die Einsatzfähigkeit des Mitarbeiters sei erst nach Abschluss dieser „systembedingten Vorbereitungszeiten“ gegeben. Im Streitfall betrieb ein Arbeitgeber ein Callcenter mit mehreren Computer-Arbeitsplätzen. Die Räume betreten die Mitarbeiter mithilfe eines Transponders.

Kündigung ungültig

Im Streit vor dem Arbeitsgericht ging es um mehrere Abmahnungen und schließlich um die Kündigung. Der Arbeitgeber reagierte damit auf die wiederholt verspätete Anmeldung im Computer-System. Die Mitarbeiterin akzeptierte die vom Arbeitgeber angeführten Arbeitszeiten nicht, weil die dafür erfassten An- und Abmeldezeiten im Computer nicht maßgeblich seien. Der Computer benötige einige Zeit zum Hochfahren und zur Installation neuer Updates. Arbeitsanweisungen sahen außerdem vor, das genutzte Headset zu reinigen und wegzuräumen. Diese Tätigkeiten seien Arbeitszeit. Dieser Argumentation folgte das Gericht.

Fazit: Die vergütungspflichtige Arbeitszeit beginnt mit dem Scannen im Zeiterfassungssystem. Auch alle verlangten Vor- und Nachbereitungsarbeiten, die für die Erbringung der Arbeitsleistung erforderlich sind, gehören zur Arbeitszeit.

Urteil: ArbG Berlin vom 13.10.2022, Az.: 41 Ca 5879/22

Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Verpackungen bieten Sparpotenzial

Innovationen der Verpackungsindustrie

Innovationen in der Verpackungsindustrie sind für viele Unternehmen interessant. Denn es geht um Materialeffizienz, Nachhaltigkeit und Produktschutz. Die besten Innovationen werden auf der interpack in Düsseldorf gekürt. FUCHSBRIEFE haben sich im Vorfeld schon umgesehen.
  • Fuchs plus
  • Die Zukunftsaussichten ändern sich mit der Altersstruktur

Demografischer Einfluss auf den Immobilienmarkt wächst

Die Preise für Immobilien steigen langsam wieder. Das ist kurzfristig ein gutes Signal. Doch wie viel Luft haben die Immobilienpreise nach oben und wie wirken sich die demografischen Veränderungen strukturell auf den Markt aus?
Zum Seitenanfang