Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1241
Gestaffelte Zahlung für den Headhunter vereinbaren

Scheitern in der Probezeit: Firma muss Headhunter zahlen

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts München sorgt für Klarheit: Unternehmen müssen die Vermittlungsprovision an Personalvermittler zahlen, selbst wenn der neue Mitarbeiter in der Probezeit scheitert. Abweichungen vom Standard-Provisionszeitpunkt erfordern individuelle Vereinbarungen.

Beauftragt eine Firma ein Personalvermittlungsunternehmen mit der Beschaffung eines Mitarbeiters, dann muss sie die Vermittlungsprovision bezahlen, auch wenn der neue Mitarbeiter in der Probezeit scheitert. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) München entschieden. 

Der Anspruch auf Vermittlungsprovision, der üblicherweise mit Abschluss des Arbeitsvertrages entsteht, gilt unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis fortgeführt wird oder nicht. In der Branche ist es üblich, dass der Provisionsanspruch dann fällig wird, wenn der vermittelte Kandidat den Arbeitsvertrag unterzeichnet und die Stelle angetreten hat. Dann ist der Erfolgsfall der Vermittlung eingetreten. 

Gestaffelte Zahlung vereinbaren

Soll vom Regelfall für den Fälligkeitszeitpunkte der Provision abgewichen werden, muss das Unternehmen eine entsprechende individuelle Vereinbarung mit dem Personalvermittler treffen. Möglich ist eine gestaffelte Zahlung, z. B. bei Arbeitsaufnahme und nach Ablauf der Probezeit. Verlässt der neue Mitarbeiter von sich aus nach kurzer Zeit die Firma, ist eine kostenlose zweite Suche durch den Personalvermittler durchaus üblich. 

Wichtig: Es gibt keine Möglichkeit, die Zahlung des Vermittlungshonorars auf den Mitarbeiter abzuwälzen, wenn er die Firma nach kurzer Zeit wieder verlässt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass eine entsprechende arbeitsvertragliche Vereinbarung ungültig ist. Finanzielle Aufwendungen für Personal sind Betriebsrisiko, so das BAG.

Fazit: Arbeitgeber müssen den Headhunter auch dann zahlen, wenn der vermittelte Mitarbeiter die Probezeit nicht übersteht. 

Urteile: LAG München I vom 14.8.2025, Az.: 44 O 3126/25, BAG vom 20.6.2023, Az.: 1 AZR 265/22

Hinweis: Achten Sie auf die Details der Zahlungsbedingungen und passen Sie diese vorab an. Dazu gehören die genaue Höhe der Provision, die Bedingungen für deren Fälligkeit und eventuelle Rückerstattungsregelungen, falls der vermittelte Kandidat das Unternehmen frühzeitig verlässt.

Neueste Artikel
  • Gesamtüberblick und Wochenbericht für KW 45: PP V, PP VII und PP VIII im Vergleich

FUCHS Performance-Projekte: Benchmarks im Fokus - Wer überzeugt bei Wertentwicklung, Risiko und Handelsaktivität?

Erstellt mit Canva
In der Kalenderwoche 45 offenbaren die FUCHS Performance-Projekte erneut markante Unterschiede zwischen den Depotklassen. Die Benchmarkdepots setzen zwar die Referenzpunkte, doch einzelne Institute schaffen es, durch gezielte Strategien oder aktives Management hervorzustechen. Die Woche bringt nicht nur neue Gewinner und Verlierer hervor, sondern liefert auch aufschlussreiche Erkenntnisse über das Risikoverhalten der Teilnehmer – mit und ohne Handelsaktivität.
  • Wochenbericht zu Projekt VIII in KW 45: Banken schlagen Benchmarkdepot – defensive Strategien im Vorteil

Projekt 8: Die meisten Banken trotzen der Schwäche – Benchmarkdepot abgeschlagen

Erstellt mit Canva
In KW 45 mussten fast alle Depots Verluste hinnehmen. Doch während das Benchmarkdepot deutlich Federn ließ, konnten viele Banken mit defensiven Strategien die Rückschläge begrenzen oder sogar leichte Gewinne erzielen. Handelsaktivitäten gab es in dieser Woche keine – ein ruhiger Markt mit klaren Gewinnern und Verlierern.
  • Wochenbericht zu Projekt VII: Gewinner, Verlierer und Handelsaktivitäten

Projekt 7 in KW 45: Oberbanscheidt & Cie dominiert – Benchmark schlägt viele Wettbewerber

Erstellt mit Canva
In Kalenderwoche 45 zeigte sich Projekt 7 (Private Banking Depot) schwankungsanfällig. Während die Benchmark Verluste verbuchte, setzten sich nur wenige Institute an die Spitze. Besonders Oberbanscheidt & Cie Vermögensverwaltungs GmbH überzeugte mit Gewinn. Die meisten Teilnehmer mussten Verluste hinnehmen. Handelsaktivitäten prägten die Woche.
Zum Seitenanfang