Schichtzulage für freigestellten Betriebsrat
Fazit: Maßgebend für die Bezahlung eines freigestellten Betriebsrats ist die Tätigkeit, die er vor der Übernahme seines Ehrenamts ausgeübt hat.
Urteil: BAG, vom 28.8.2024, Az.: 7 AZR 197/23
Fazit: Maßgebend für die Bezahlung eines freigestellten Betriebsrats ist die Tätigkeit, die er vor der Übernahme seines Ehrenamts ausgeübt hat.
Urteil: BAG, vom 28.8.2024, Az.: 7 AZR 197/23
Stand: 11.08.2017 19:01
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