Schiedsverfahren – auf Zeit spielen?
Wenn Sie sich Ansprüche im Ausland sichern wollen, hilft ein internationaler Schiedsspruch. Fällt dieser zu Ihren Gunsten aus, muss die Gegenseite diesen umsetzen. Aber was tun, wenn die sich nicht darum schert?
Grundsätzlich gilt: Das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958 ermöglicht es, Schiedssprüche in 168 Ländern anerkennen und für vollstreckbar erklären zu lassen. Allerdings folgt die Vollstreckung im Ausland nicht den gleichen Regeln.
Verfahren gewonnen
Bei Streitigkeiten mit internationalen Geschäftspartnern, etwa aus China oder den USA, gilt es dringend, Unterschiede zu kennen. Für den Antrag auf Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedssprüche bestehtin Deutschland keine Frist. In China dagegen muss ein solcher Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Zeitpunkt, zu dem der Schiedsspruch zu erfüllen war, gestellt werden. Legt der Schiedsspruch keinen Zeitpunkt fest, beginnt die Frist mit dem Erlass. Bei verspätet gestellten Anträgen wird die Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedssprüche abgelehnt.
Machen Sie sich auch schlau, wo bzw. ob Ihr Schiedsspruch bereits vor der Vollstreckbarerklärung zur vorläufigen Sicherungsvollstreckung zugelassen werden kann. Das sichert zwar nicht automatisch die Zwangsvollstreckung zur Befriedigung des Anspruchs. Es macht aber – nachdem der Schiedsspruch für vollstreckbar erklärt wurde – die Pfändung von Forderungen oder anderer Vermögenswerte sicherer. So kann verhindert werden, dass die Gegnerpartei Vermögenswerte außer Landes schafft oder anderweitig verschiebt und eine spätere Zwangsvollstreckung vereitelt.
Verfahren verloren
Bei einem verlorenen Schiedsverfahren sollte man Spruch und Schiedsverfahren überprüfen lassen. Eventuell lohnt es sich, ein Aufhebungsverfahren am Ort des Schiedsverfahrens anzustrengen. Dazu raten die IHK Stuttgart und Anwalt Björn P. Elbert. Wichtig: Bei Antragsfristen von teilweise nur drei Monaten, müssen Sie schnell handeln.
Vollstreckung im Inland
Wer ein Verfahren im Ausland verloren hat und Vollstreckung im Inland befürchtet, sollte nicht abwarten. Denn wenn es keine Antragsfristen gibt, hängt das Ganze "ewig" als Damoklesschwert über dem eigenen Business. Anwalt Elbert rät, durch ein Nichtanerkennungsverfahren präventiv feststellen zu lassen, dass der Schiedsspruch im Inland nicht anzuerkennen ist. Aber: Ein solcher Vorstoß könnte wiederum die Gegnerpartei herausfordern …
Fazit: Die Vereinbarung eines Schiedsgerichts ist eine Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit.
Empfehlung: Schon bei Vertragsschluss sollte in der Schiedsklausel festgelegt werden, welches Schiedsgericht nach welchem Recht richten soll.
Zu Schiedsgericht allgemein
https://www.ihk-ostbrandenburg.de/zielgruppeneinstieg-gruender/recht/konfliktmanagement/schiedsgerichte-3141242
Internationale Schiedsgerichte
https://ihk-koeln.de/hauptnavigation/international/zollrecht/internationale-schiedsgerichte-5142218
Gesetze und Abkommen
https://www.disarb.org/wissen/gesetze-abkommen