Schufa: Speicherfrist für negative Einträge bleibt
Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des OLG Köln gekippt: Die Schufa darf negative Einträge weiterhin drei Jahre speichern und bei Bonitätsauskünften berücksichtigen. Das ist ein gutes Urteil für Unternehmen, die auf solche Daten zurückgreifen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Schufa-Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln gekippt. Die Wirtschaftsauskunftei Schufa darf demnach