Schutz von Geschäftsgeheimnissen regeln
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat eine weitreichende Regelung zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen aus dem Verkehr gezogen. Seit fünf Jahren gibt es den besonderen Schutz von Geschäftsgeheimnissen bei Firmen. Trotzdem gibt es immer noch viel Unsicherheit in der Praxis, wie eine entsprechende Klausel in Arbeitsverträgen zu formulieren ist.
Das Interesse eines Arbeitgebers an der Geheimhaltung von Firmeninformationen darf nicht so umfassend sein, dass sie die Berufswahlfreiheit einschränkt. Eine Catch-all-Klausel, die einen Ex-Mitarbeiter bis zu