Sensible Daten nicht an private Email senden
Emails mit sensiblen Daten dürfen nicht an private Email-Adressen weitergeleitet werden. Das gilt auch für Vorstände. Darum schmetterte das Oberlandesgericht München die Klage eines Vorstandes gegen seine Kündigung ab. Der Vorstand hatte teils sensible Gehaltsdaten ohne Einwilligung der Betroffenen und ohne Erlaubnis des Aufsichtsrates an seine private E-Mail-Adresse weitergeleitet.
Die Weiterleitung dienstlicher E-Mails mit sensiblen Informationen an die private E-Mail-Adresse ist eine schwerwiegende Pflichtverletzung. Das gilt insbesondere mit Blick auf die DSGVO. Die E-Mails enthielten Gehaltsabrechnungen und interne Unternehmensdaten, deren Weiterleitung an den privaten E-Mail-Account nicht durch berechtigte Interessen des Vorstands gedeckt waren.
Fazit: Die Weiterleitung dienstlicher E-Mails mit sensiblen Daten an die private E-Mail-Adresse ist eine schwerwiegende Pflichtverletzung, die eine außerordentliche Kündigung begründet.
Urteil: OLG München vom 31.7.2024, Az.: 7 U 351/23e