SEPA: Überweisungen immer kostenfrei
Für die Zahlung per SEPA-Überweisung dürfen Unternehmen kein Zusatzentgelt von ihren Kunden verlangen. Das gilt auch für Verträge, die vor Inkrafttreten der zweiten Zahlungsdienstrichtlinie (PSD2-Payment Services Directive2, in Kraft seit Januar 2018) bestanden. Das entschied das Landgericht (LG) München. Der Mobilfunkanbieter Vodafone war der Meinung, das Zuschlags-Verbot gelte nur für neue Verträge, die nach Januar 2018 zustande gekommen sind. Vodafone kassierte bei solchen Altkunden eine Selbstzahlerpauschale von 2,50 Euro.
Urteil vom 24.10.2019, Az.: 33 O 6578/1