Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1233
WhatsApp-Nachrichten mit Emojis entsprechen der Schriftform

Sind Emojis rechtlich bindend?

Ein Immobilienmakler kaufte ein Luxusauto (Ferrari Typ SF90 Stradale, Preis: rund 600.000 Euro) und wickelte einen Teil der Kommunikation mit dem Händler per WhatsApp ab. Dabei nutzte er auch Emojis. Das Oberlandesgericht (OLG) in München musste klären, ob die Piktogramme rechtlich bindend sind.

Willenserklärungen in der Abwicklung von Kaufverträgen können auch durch Emojis übermittelt werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München entschieden. Aber: Ob der Nutzer mit den eingesetzten Emojis seinen Rechtsbindungswillen oder lediglich seine Stimmungs- oder Gefühlslage zum Ausdruck bringt, sei durch Auslegung zu ermitteln. 

Erfolgloser Ferrari-Handel

Im Streitfall ging es um einen Kaufvertrag zwischen einem Autohändler und seinem Kunden. Der rechtsverbindliche Lieferzeitpunkt blieb vage und wurde nur "unverbindlich" festgehalten. Im September informierte der Händler den Käufer per Chat-Nachricht auf Whats-App, dass sich die Lieferung deutlich verzögert. In seiner Nachricht nutzte der Makler Emojis. Die Nachricht über den verschobenen Liefertermin quittierte der Käufer mit einem lapidaren "Ups" und einem Emoji, der heftig das "Gesicht verzieht". Als sich die Lieferung erneut verzögerte und der Händler die vom Kunden gestellte Lieferfrist nicht einhielt, trat der Makler vom Autokauf zurück. 

Der Autohändler musste den Ferrari unter Wert verkaufen und klagte gegen den Käufer auf einen Verlustausgleich von 103.616 Euro. Er argumentierte, dass der Käufer durch seine Emoji-Nachricht den Lieferverzögerungen zugestimmt habe. Das würde einen Rücktritt vom Kaufvertrag ausschließen. Das OLG entschied jedoch, dass die Nachricht des Käufers lediglich Überraschung über die Verzögerung ausdrückte, nicht aber eine rechtlich bindende Zustimmung zur Lieferverzögerung war. Der Käufer konnte darum sein Rücktrittsrecht nach § 349 BGB geltend machen. Der Käufer bekam seine Anzahlung von 59.500 Euro zurück und musste den Schaden des Verkäufers nicht bezahlen.

Fazit: Per WhatsApp gesendete Textnachrichten wahren die in Rechtsgeschäften übliche Schriftform. Grundsätzlich können durch die Nutzung von Emojis dabei auch rechtsverbindliche Willenserklärungen übermittelt werden. Der Deutungsspielraum ist allerdings groß.

Urteil: OLG München vom 11.11.2024, Az.: 19 U 200/24 e

Neueste Artikel
  • Gesamtschau und Wochenbericht in KW 50 für PP V, PP VII, PP VIII und PP IX

Wer überzeugt bei Wertentwicklung, Risiko und Handelsaktivität?

Erstellt mit Canva
In KW 50 zeigen die FUCHS Performance‑Projekte ein klares Muster: Die Benchmarks der Projekte 5 (ID 488), 7 (ID 605), 8 (ID 609) und 9 (ID 712) setzen unterschiedliche Akzente. Projekt 5 bleibt defensiv und nahezu stabil, Projekt 7 verliert deutlich und öffnet Raum für aktive Outperformance, Projekt 8 verzeichnet den stärksten Drawdown‑Sprung, Projekt 9 handelt sichtbar mit hohem Volumen. Diese Woche trennt Stabilität und Dynamik scharf.
  • Wochenbericht zu Projekt IX in KW 50: Rendite, Risiko und Handel

Starke Woche für Projekt 9: Mehrheit schlägt die Benchmark – nur eine Bank schwächelt

Erstellt mit Canva
In KW 50 legt die Mehrheit der Banken in Projekt 9 (Stiftungsportfolio) eine bessere Wochenbilanz als das Benchmarkdepot (ID 712) hin. Während die Benchmark beim Drawdown klar verliert, verbuchen mehrere Teilnehmer Vermögenszuwächse. Zudem wird aktiv gehandelt: Besonders Weberbank, BW‑Bank und Deka Vermögensmanagement bewegen große Volumina.
  • Wochenbericht zu Projekt VIII in KW 50: Performance, Gewinner und Verlierer

So schlugen sich Banken im Performance‑Projekt 8 in KW 50

Erstellt mit Canva
In KW 50 steigt der maximale Drawdown des Benchmarkdepots von 0,27 Prozent auf 1,28 Prozent. Trotz des Rückschlags bleibt der Benchmark das Referenzdepot für Risikokontrolle. Beim Vermögen ergibt sich ein Wochenminus von 10.171,38 €. Handelsaktivitäten gab es keine. Alle Bewegungen resultieren aus Marktpreisen.
Zum Seitenanfang