Sind Ihre Cookies „genießbar“?
Bei mehr als 80% aller Webseiten ist der Cookie-Banner nicht gesetzeskonform. Webseiten-Betreiber müssen dringend handeln, um Abmahnungen zu vermeiden.
Viele Webseiten-Betreiber in Deutschland haben sich bisher auf das Telemediengesetz (TMG) berufen, nach dem Besucher von Webseiten dem Tracking mit Cookies nur aktiv widersprechen müssten. Die BGH-Richter folgten jetzt dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2019.
Was ist "nicht zwingend erforderlich"?
Der BGH macht klar: Webseiten-Betreiber müssen eine aktive Einwilligung (Opt-in-Verfahren) für nicht technische Cookies einholen. Jedenfalls dann, wenn es sich dabei um nicht zwingend erforderliche handelt – das sind u. a. Cookies, die dabei helfen, das Surfverhalten zu erfassen, auf Nutzer abgestimmte Werbung anzeigen zu lassen oder ein Nutzerprofil zu erstellen.
Unzulässig ist zudem ein standardmäßig vorausgewählter Haken in einer Checkbox des Cookie-Banners, der vom Webseiten-Besucher abgewählt werden könnte (Opt-out). Und auch Cookie-Banner, die keine Auswahlmöglichkeit-Buttons haben und nur weggeklickt werden können, sind unlauter.
Weitere Klärung nötig
Durch das Urteil wurde jedoch nicht eindeutig geklärt, welche Arten von Cookies unbedingt erforderlich sind. Es gibt weder eine offizielle Übersicht noch eine Datenbank, die zur Klärung beitragen. Laut Verband der Websiten-Betreiber (VdWB) spricht vieles dafür, dass sowohl technische Cookies, die für den Betrieb und für grundlegende Funktionen einer Webseite nötig sind, als auch Cookies, die im Nutzerinteresse sind (wie Session-Cookies, Zeit der "Sitzung" auf einer Seite), als erforderlich anzusehen sind. Tracking-Cookies sowie Cookies für Marketing- oder Werbezwecke benötigen eine aktive Einwilligung. Gerichte und Datenschutzbehörden müssten nun eine Klärung für die Zukunft übernehmen, heißt es.
Lassen Sie sich helfen
Der FdWB gibt kostenfrei Infos zu gesetzlichen Anforderungen und nennt vertrauenswürdige Internetagenturen. Weiterer Service: Zertifizierung von Websiten nach dem International Website Trust Standard (IWTS). Begutachtet werden u. a. die Bereiche Cookie-Banner, Datenschutz, Inhaberschaft, Ausweisungspflicht und auch Benutzerfreundlichkeit.
Fazit: Veranlassen Sie umgehend Anpassungen, um Abmahnungen zu vermeiden. Durch eine Zertifizierung zeigen Sie Kunden und Interessierten, dass Ihre Webseite sicher ist.
Urteil: BGH ZR 7/16
Service: Der FdWB gibt kostenfrei Infos zu gesetzlichen Anforderungen und nennt vertrauenswürdige Internetagenturen. Weiterer Service: Zertifizierung von Websites nach dem International Website Trust Standard (IWTS). Begutachtet werden u. a. die Bereiche Cookie-Banner, Datenschutz, Inhaberschaft, Ausweisungspflicht und auch Benutzerfreundlichkeit.