Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1490
Einkauf rechtssicher machen

So vereinbaren Sie Qualität

AGBs reichen längst nicht aus – erst Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV) machen Ihr Unternehmen handlungssicher. Was müssen Sie beachten? Lesen Sie mehr über das Beispiel Einkauf von Werkzeugen.

Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV) machen Ihr Unternehmen handlungssicherer. AGBs reichen nicht aus. QSV ergänzen Beschaffungsverträge. Sie können Pflichten vorsehen, die im Einzelfall wichtig sind; etwa eine kurzfristige Reaktionszeit bei späteren Schwierigkeiten sowie Vertragsstrafen. Richtiges Vorgehen ist insbesondere beim Werkzeugeinkauf wichtig.

Legen Sie ausdrücklich fest, welche Eigenschaften garantiert bzw. zugesichert werden müssen. Regeln Sie u.a. Zugangsrechte, Informationspflichten, Berichtspflichten über die Erreichung von Meilensteinen, generelle Infopflichten, Wartungsfragen, aber auch Know-how-Schutz und Eigentumserwerb (am Rohling, am halbfertigen oder fertigen Werkzeug). Gibt es für das Werkzeug oder den Werkzeugträger oder auch für Lagerung und Transport allgemeine technische Normen (wie DIN), gehören entsprechende Pflichten in die QSV.

Rechtsschutz durch QSV

Eine QSV kann auch ein Dauerschuldverhältnis begründen. Und zwar in der Art, dass der Lieferant zur Mängelbeseitigung, Nacharbeitung oder zum Austausch bis hin zur Verwahrung nach Ende der Laufzeit verpflichtet werden kann, sagt der Einkäuferverband BME. Hierin unterscheidet sich eine QSV übrigens von einem Beschaffungsvertrag.

QSV-Klauseln sind nur ein Ding. Ganz wichtig laut Verband: Besteller müssen zudem (!) nachweisbar sicherstellen, dass vorgegebene Vertragsbedingungen auch tatsächlich zum Vertragsinhalt geworden sind. Heißt: Ein Angebot muss vollumfänglich mit allen Anlagen tatsächlich vom Besteller an das Unternehmen, das z.B. ein Werkzeug herstellen soll, geschickt und angenommen werden – und zwar vorbehaltlos und nachweislich (Unterzeichnung ohne Änderung).

Weitere Informationen erhalten Sie auf folgenden Seiten:

BME e.V. (Eschborn)
Competence Center Service Recht
Compliance & Konfliktmanagement
RA Martin Neupert
(Werkzeugeinkauf etc.)

RA Noreen Loepke
Leiterin Rechtsabteilung & Service Recht
Chief Compliance Officer

E-Mail: bmerecht@bme.de
https://www.bme.de/infocenter/recht/

Beispiele QSV

ohne Bewertung der Redaktion

(1) Jäger Gummi und Kunststoff GmbH (Hannover), Stand: 4/2018
https://www.jaeger-gk.de/de/files/Qualitaetssicherungsverinbarung%2004_2018.pdf

(2) Linde + Wiemann (Dillenburg)
Stand: 10/2018
https://linde-wiemann.com/doc/de/QW/Qualitaetssicherungsvereinbarung.pdf

Veranstaltungen zu QSV

BME Akademie GmbH (Eschborn)
25.3.2019, Frankfurt;
24.9.2019, Köln
https://shop.bme.de/system/public_downloads/files/000/002/180/original/Qualit%C3%A4tssicherungsvereinbarungen_f%C3%BCr_Eink%C3%A4ufer_%28QSV%29_2018-2019.pdf?1534248228

Deutsche Gesellschaft für Qualität e.V.
(DGQ; Frankfurt)
10.4.2019, Frankfurt;
15.11.2019, Stuttgart
https://shop.dgq.de/products/qualitaetssicherungsvereinbarungen

Allgemeine Infos

TÜV Rheinland (Köln)
https://qmb.tuev-media.de/xhtml/index.jsf?activeToolbarTab=document&startSite=true

DEKRA (Stuttgart)
https://www.dekra.de/de/search?q=Qualit%C3%A4tssicherungsvereinbarung&header-searchsubmit=#tab=All

Fazit: Legen Sie vorsorglich einen gewissen Vorrat an Klauseln/Themen an, die später passend greifen.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Hot Stock der Woche

Evotec mit Kurseinbruch

Kursrückgang © Looker_Studio / stock.adobe.com
Kurseinbruch bei Evotec. Auslöser sind schlechte Zahlen, ein Chefwechsel und ein fehlender Ausblick auf 2024. FUCHS-Kapital klärt, was Anleger nun tun sollten.
  • Fuchs plus
  • Chart der Woche vom 25.04.24

Volkswagen an Dreifach-Unterstützung

Volkswagen © Sina Schuldt / dpa / picture alliance
Fundamental ist die Aktie von VW aussichtsreich. Nun kommt auch ein charttechnisch interessantes Kaufsignal dazu. Wer jetzt an der Dreifach-Unterstützung kauft, hat gute Chancen auf einen zügigen Kursgewinn.
  • Fuchs trifft Pferdchen, Der Geldtipp-Podcast, Teil 38

Geldtipp – Pferdchen trifft Fuchs: Warum die Aktienrente zum Gamechanger werden könnte

Geldtipp-Podcast. ©SpringerNature
Die gesetzliche Rentenversicherung wird wieder mal reformiert. Das Umlagesystem soll durch eine Aktienrente stabilisiert werden. Pferdchen und Fuchs diskutieren in der 38. Folge des Geldtipp-Podcasts, welche Folgen die Aktienrente für das Rentensystem, aber auch für den Kapitalmarkt hat.
Zum Seitenanfang