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Unternehmenssanierung: Chancen und Risiken für Unternehmen und Aktionäre

StaRUG: Strategisches Werkzeug für Unternehmen

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Steigende Insolvenzen bringen das StaRUG ins Rampenlicht: Seit 2021 erlaubt das Gesetz Unternehmen, sich außerhalb der Insolvenz zu sanieren, mit tiefen Eingriffen in Eigentumsverhältnisse. Doch für Aktionäre birgt es Risiken bis zum Totalverlust, wie die Fälle Leoni und Varta zeigen. FUCHSBRIEFE zeigen, wie Gerichte Restrukturierungspläne durchsetzen und welche Chancen und Risiken sich für Unternehmer und Investoren ergeben.

Angesichts steigender Insolvenz-Zahlen auch bei größeren Unternehmen rückt das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) wieder in den Fokus. Das Gesetz ist seit Januar 2021 in Kraft und ermöglicht es Unternehmen, sich frühzeitig und außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren. Dabei eröffnet das Gesetz erhebliche Eingriffe in die Eigentumsverhältnisse. 

Das StaRUG verändert die Sanierungskultur in Deutschland maßgeblich. Für Unternehmer bietet das Gesetz Chancen, für Aktionäre birgt es Risiken bis hin zum Totalverlust. Das haben die ersten großen Sanierungsfälle Leoni und zuletzt Varta gezeigt. 

Cross-class Cram-down, um Aktionäre zu übergehen

Das Gesetz erlaubt es, Gläubiger und Gesellschafter in Gruppen einzuteilen. Stimmen 75% einer Gruppe einem Restrukturierungsplan zu, kann das Gericht die Zustimmung der restlichen Mitglieder der Gruppe als gegeben annehmen. Voraussetzung dafür ist, dass die Betroffenen durch den Plan nicht schlechter gestellt werden dürfen als im Fall einer Insolvenz (Schlechterstellungsverbot). Die Annahme der Zustimmung durch das Gericht gilt selbst dann, wenn die betroffenen Akteure dagegen sind (Terminus Cross-class Cram-down).

In der Praxis zeigt sich, dass Gerichte Restrukturierungspläne auch dann bestätigen, wenn einzelne Gruppen (z. B. Aktionäre), dagegen stimmen. Die Logik der Gerichte: Ist eine Insolvenz der einzige Weg zur Sanierung, tritt ohnehin ein Vermögensverlust ein. Darum ist der Eingriff in die Eigentumsrechte zur Sanierung dann gerechtfertigt.

Fallbeispiel Leoni AG: Aktionäre verlieren alles

Die Leoni AG war der erste große Fall, der das StaRUG nutzte, um sich aus einer finanziellen Krise zu befreien. Das Unternehmen setzte sein Grundkapital auf null, wodurch die bisherigen Aktien ein Totalverlust waren. Anschließend wurden neue Aktien ausschließlich an einen strategischen Investor ausgegeben, ohne Beteiligung der Altaktionäre. Obwohl diese mehrheitlich gegen den Plan stimmten, wurde er vom Gericht bestätigt.

Unternehmer und Investoren müssen die Chancen und Risiken in Sanierungsfällen neu bewerten. Denn das StaRUG ist mehr als ein Sanierungsinstrument. Es ist ein strategisches Werkzeug. Es erlaubt tiefgreifende Umstrukturierungen, die auch Eigentumsverhältnisse neu ordnen können. Für Unternehmer bietet es neue Wege zur Sanierung.

Fazit: Das StaRUG öffnet Unternehmen neue Sanierungsmöglichkeiten, kann aber Aktionäre empfindlich treffen. Betroffene Unternehmen sollten StaRUG-Maßnahmen als letzten Ausweg prüfen. Anleger in betroffenen Fällen sollten die Totalverlust-Risiken realistisch einkalkulieren. 

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